Behörden fragen immer häufiger Kontodaten ab

Essen – Die Zahl der Kontenabfragen durch staatliche Beh?rden steigt stetig. Was als Instrument zur Terrorismusbek?mpfung gedacht war, wird von der Finanzverwaltung (Steuern/Zoll) nun auch bei der Ermittlung von Steuers?ndern eingesetzt. Nach Ansicht von Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, zeigen die Zahlen, die das “Handelsblatt” und die “B?rsen-Zeitung” recherchiert haben, das gesamte Ausma?: 2019 wurden in Deutschland in 915.257 Einzelf?llen automatisierte Kontodaten abgefragt. Ein Jahr zuvor waren es “nur” 796.600 Abfragen.

Es sind l?ngst nicht nur die Finanz?mter, die “interessiert” sind. Beim zust?ndigen Bundeszentralamt f?r Steuern seien im ersten Halbjahr 391.442 Kontenabfragen von Steuerbeh?rden, Sozial?mtern und Gerichtsvollziehern eingegangen, berichteten die Finanz- und Wirtschaftszeitungen unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium. Seit 2005 d?rfen Finanz?mter und Sozialbeh?rden Konten von B?rgern ermitteln – seit 2013 auch Gerichtsvollzieher. Seit November 2016 d?rfen Gerichtsvollzieher auch f?r Betr?ge unter 500 Euro einen Kontoabruf beantragen, schreibt das “Handelsblatt”.

“Der Staat will dabei helfen, Schuldner, die eine Mittellosigkeit vort?uschen, ausfindig zu machen. Das Instrument ist vor allem bei Gerichtsvollziehern sehr beliebt geworden, was sich an den Zahlen ablesen l?sst: 75 Prozent der 391.000 Abfragen im ersten Halbjahr 2018 entfielen darauf”, erkl?rt Steuerberater Roland Franz die Idee dahinter.

Datenschutzbeauftragte sehen diese Entwicklung kritisch. Die Stellen erhalten zwar nur Informationen zur Existenz des Kontos sowie einer m?glichen L?schung, zudem den Namen und das Geburtsdatum.

Aber: Seit Anfang 2020 werden zus?tzlich mehr Daten von den Banken und Sparkassen ?bermittelt. Nun m?ssen die Finanzinstitute auch die Adresse und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Kontost?nde selbst d?rfen die Beh?rden zwar nicht abfragen. “Doch die Informationen gen?gen, um der jeweiligen Beh?rde (Stichwort: Steuerfahndung) die M?glichkeit zur Er?ffnung eines Ermittlungsverfahrens zu er?ffnen”, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

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