Was ist ein Grundbuchauszug?

?berblick zu Inhalt, Aufbau und Zweck eines Grundbuchauszugs f?r eine Immobilie

Ein Grundbuchauszug wird bei jedem An- und Verkauf eines Grundst?ckes oder einer Immobilie ben?tigt.
In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Grundbuchauszug ist, welche Informationen darin enthalten sind und wo ein Grundbuchauszug bezogen werden kann.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist ein ?ffentliches Verzeichnis, in welchem alle wichtigen Informationen zu einem Grundst?ck oder einer Immobilie gesammelt und zusammengefasst werden. Das Grundbuch wird bei dem zust?ndigen Amtsgericht gef?hrt.

Was steht in einem Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist in folgende f?nf Bereiche unterteilt:

Deckblatt
Auf dem Deckblatt werden der Name des Amtsgerichtes, der Bezirk und die Nummer des Grundbuchblattes genannt. Auf dem Deckblatt werden noch keine Angaben zu einer bestimmten Immobilie gemacht.

Bestandsverzeichnis
Das Bestandsverzeichnis ist eine Art Inhaltsverzeichnis. Hier werden alle Grundst?cke einer bestimmten Region aufgelistet. Diese beinhalten die Adresse, das Flurst?ck, die Gr??e sowie die Nutzungsart der Grundst?cke.

Der Eigent?mer
In dem dritten Teil des Grundbuchauszuges steht, wer das Grundst?ck seit wann besitzt. Au?erdem wird hier der Grund f?r den Eigentums?bergang genannt. Dies kann zum Beispiel der Kauf oder die Ersteigerung des Grundst?ckes sein. Auch Erbschaft ist ein g?ngiger Grund f?r den Eigentums?bergang.
Dieser Teil des Grundbuchauszugs ist auch als erstes Blatt bekannt.

Lasten und Beschr?nkungen
In dem sogenannten zweiten Blatt werden die Grunddienstbarkeiten wie Bebauungseinschr?nkungen, Wegerechte und Verbote f?r das Aus?ben bestimmter Handlungen auf dem Grundst?ck vermerkt. Au?erdem sind hier Nie?brauchrechte, Vormerkungen und Wohnrechte eingetragen. Eine eventuelle Sanierungspflicht findet ebenfalls auf dem zweiten Blatt Erw?hnung. Diese Angaben k?nnen sich auch beim Immobilien Verkauf auf den Verkaufspreis auswirken.

Schulden und sonstiges
M?gliche Grundpfandrechte werden auf dem dritten Blatt eines Grundbuchauszuges festgehalten. Hierunter fallen Rentenschulden, Grundschulden und Hypotheken.

Wann wird ein Grundbuchauszug ben?tigt?

Bei einem An- beziehungsweise Verkauf einer Immobilie ist der Grundbuchauszug von gro?er Bedeutung.
Der K?ufer kann aus dem Grundbuchauszug den eindeutigen Eigent?mer des Grundst?ckes entnehmen. So kann ein K?ufer sich vor Betr?gern sch?tzen.
Wird ein Darlehn f?r den Kauf aufgenommen, ben?tigt das Kreditinstitut f?r die sogenannte Beleihungspr?fung den Grundbuchauszug. Die darin festgehaltenen Belastungen geben der Bank eine wichtige Auskunft ?ber m?gliche Risiken.

Wie kann ein Grundbuchauszug beantragt werden?

Ein Grundbuchauszug muss bei dem zust?ndigen Amtsgericht pers?nlich oder schriftlich beantragt werden.
Der einfache Grundbuchauszug kostet 10? und ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet 15?.
Der Grundbuchauszug wird nicht an jedermann vergeben. Nur Personen mit einem berechtigten Interesse erhalten den Grundbuchauszug.
Was als berechtigtes Interesse gilt, liegt im Ermessen des Beamten, welcher den Antrag bearbeitet.
Ein uneingeschr?nktes Recht auf die Herausgabe des Grundbuchauszugs haben die eingetragenen Eigent?mer des Grundst?cks, Beh?rden, Gerichte und Notare.
Banken, Gl?ubiger, Mieter und die direkten Nachbarn haben kein grunds?tzliches Recht auf die Erteilung des Grundbuchauszugs, bekommen dennoch h?ufig Einsicht. Kaufinteresse an einer Immobilie ist kein berechtigtes Interesse. Kaufinteressenten m?ssen ?ber den Verk?ufer oder Eigent?mer den Grundbuchauszug beantragen lassen.

Wann muss der Grundbuchauszug beglaubigt sein?

Wird der Grundbuchauszug zur Selbstauskunft oder f?r die pers?nlichen Akten ben?tigt, reicht eine einfache Kopie aus.
F?r die Vorlage bei potenziellen K?ufern, Banken oder ?mtern wird ein beglaubigter Auszug ben?tigt.

Fazit

Der Grundbuchauszug ist essenziell bei dem An- und Verkauf einer Immobilie. Er gibt Auskunft ?ber den Besitzer des Grundst?ckes und enth?lt wichtige Informationen f?r Kreditinstitute. Wer den Grundbuchauszug eines Grundst?ckes einsehen m?chte, muss ein berechtigtes Interesse vorweisen.

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