Der Übergabevertrag: lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Aus steuerlicher Sicht kann eine ?bertragung, z.B. von Immobilienverm?gen zu Lebzeiten sehr sinnvoll sein. Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, informiert ?ber Details und Gestaltungsm?glichkeiten.

Frankfurt, 17. November 2021 – Wird Verm?gen vererbt, so f?llt in der Regel Erbschaftssteuer an. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich festgesetzte Freibetr?ge, die z.B. Kindern und engen Verwandten zustehen. Wenn diese Freibetr?ge nicht ausreichen, kann eine lebzeitige ?bertragung beispielsweise von Immobilienbesitz die Steuerlast mindern. Wie dies grunds?tzlich erfolgt und welche Gestaltungsm?glichkeiten es gibt, erkl?rt Notarin Sonja Reiff in einem aktuellen Fachbeitrag auf der Internetseite der Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.

Oftmals ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoll, dass Eltern bereits zu Lebzeiten Verm?gen auf ihre Kinder ?bertragen. Es gibt zwar Freibetr?ge und auf den ersten Blick m?gen diese auch sehr gro?z?gig aussehen. Im Zuge der stark gestiegenen Immobilienpreise sind sie jedoch schnell erreicht. Dann ist Erbschaftssteuer zu zahlen. Im schlimmsten Fall muss die vererbte Immobilie verkauft werden, um die Steuerschuld zu begleichen, obwohl dies vielleicht gar nicht gew?nscht war.

Erfolgt bereits zu Lebzeiten eine Schenkung der Eltern an ihre Kinder, so kann der Steuerfreibetrag mehrfach in Anspruch genommen werden, um das Verm?gen m?glichst steuerfrei zu ?bertragen. Im Falle der Schenkung zu Lebzeiten sowie auch im Erbfall betr?gt der Steuerfreibetrag jedes Kindes nach jedem Elternteil 400.000 EUR. Dieser Steuerfreibetrag entsteht nach 10 Jahren wieder neu.

Die ?bertragung einer Wohnung oder eines Wohnhauses im Wege der Schenkung von den Eltern an die Kinder muss notariell beurkundet werden. Sie erfolgt im Rahmen eines sogenannten ?bertragungs- oder ?berlassungsvertrages. Man spricht auch von einer Immobilien?bertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Wird Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder ?bertragen, sind in den allermeisten F?llen verschiedene finanzielle und juristische Einzelheiten zu ber?cksichtigen. Eine ausf?hrliche Beratung durch den Notar ist hier dringend zu empfehlen, damit die Interessen beider Vertragsparteien ausreichend ber?cksichtigt werden k?nnen. Dies gilt in besonderem Ma?e, wenn es sich bei der zu ?bertragenden Immobilie um das selbstgenutzte Wohnhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung der Eltern handelt.

Welche Nutzungsm?glichkeiten und Rechte sollten den Eltern nach der ?bertragung einger?umt werden? Erhalten sie ein Wohnungsrecht oder ein umfassenderes Nie?brauchrecht?

Sollten gegebenenfalls R?ck?bertragungsrechte im Grundbuch festgeschrieben werden, um einem Verlust der Immobilie durch Verkauf ohne Zustimmung, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Vorversterbens, Gesch?ftsunf?higkeit oder Scheidung der Kinder vorzubeugen?

Wie verh?lt es sich mit vorhandenen Darlehensverpflichtungen und Grundschulden sowie den damit verbundenen Haftungsfragen?

Welche Auswirkungen soll die Immobilien?bertragung zu Lebzeiten auf die Pflichtteilsanrechnung im Erbfall haben?

Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen bietet der Fachbeitrag “Der ?bergabevertrag – Die lebzeitige Immobilien?bertragung von den Eltern auf ihre Kinder” von Sonja Reiff, Notar Frankfurt:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/der-uebergabevertrag-die-lebzeitige-immobilienuebertragung-von-den-eltern-auf-ihre-kinder/

Selzer Reiff Notare, Frankfurt

In ihrem Notarb?ro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff s?mtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundst?cks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandt?tigkeiten.

Im Bereich des Immobilienrechts und Erbrechts, beim Kauf und Verkauf sowie der ?bertragung von Immobilien und der entsprechenden Gestaltung von Immobilienkaufvertr?gen, ?bertragungsvertr?gen und ?berlassungsvertr?gen besitzen die Notare umfangreiche Expertise.

Sie beraten und unterst?tzen beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten und Schenkungsvertr?gen, bei Grundst?cks?bertragungsvertr?gen (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge), bei der Bestellung von Vorkaufsrechten, Grundst?ckskaufvertr?gen, Immobilienkaufvertr?gen, Wohnungskaufvertr?gen, Bautr?gervertr?gen und der Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserkl?rungen (Neubauten und Sanierungsobjekte), Bildung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nie?brauch, Wohnungsrecht, Reallasten) sowie der Begr?ndung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufvertr?gen.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschlie?lich im notariellen Bereich t?tig. Die Kanzleir?ume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungs?bersicht im Immobilienrecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/immobilienrecht-notar/

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