Bundeskabinett stimmt Änderungsantrag zur neuen Heizkostenverordnung zu

Die gesch?ftsf?hrende Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 24.11.2021 dem ?nderungsantrag zur novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt. Dieser sieht eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelungen auf Mieter nach 3 Jahren vor. Der Bundesrat hatte den ?nderungsantrag gemeinsam mit seiner Zustimmung zur neuen HKVO am 05.11.2021 beschlossen. Somit war eine erneute Zustimmung des Bundeskabinetts erforderlich. Mit Ver?ffentlichung und Inkrafttreten der neuen HKVO ist damit noch in diesem Jahr zu rechnen. Ab Januar 2022 w?rde die monatliche unterj?hrige Verbrauchsinformation (UVI) dann wie geplant zur Pflicht.

Die neue HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) f?r mehr Klimaschutz im Geb?udesektor in deutsches Recht um. Die UVI erm?glicht es Bewohnern, ihren eigenen Energieverbrauch zu verfolgen, Einsparpotenziale zu identifizieren und ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anzupassen. Das schont den Geldbeutel und sch?tzt nachhaltig das Klima. In Deutschland ist der Geb?udesektor f?r rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Rund 85 Prozent hiervon werden allein f?r die Erzeugung von W?rme und Warmwasser eingesetzt.

KALO-Gesch?ftsf?hrer Dr. Dirk Then: “Wir freuen uns, dass die gesch?ftsf?hrende Bundesregierung dem ?nderungsantrag zur neuen HKVO so z?gig zugestimmt hat. Das stellt in Aussicht, dass die neue Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann und der Weg f?r die monatliche UVI zum Jahresbeginn frei wird. Je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigent?mer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die UVI anbieten, desto eher k?nnen die in der EED formulierten klimawirksamen Einsparziele erreicht werden.”

Vermieter und Verwalter sind durch Inkrafttreten der HKVO ab Januar 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Ger?ten ausgestatteten Wohnung leben, monatliche Verbrauchsinformationen f?r die Bereiche W?rme und Warmwasser zur Verf?gung zu stellen. Die neue Heizkostenverordnung sieht au?erdem vor, dass bei Neuinstallation oder Ger?teaustausch nur noch fernauslesbare Erfassungstechnik eingebaut werden darf. Liegenschaften mit konventionellen Erfassungsger?ten m?ssen – unabh?ngig von der individuellen Ger?telaufzeit – bis Ende 2026 vollst?ndig auf Fernauslesung umger?stet sein.

KALO-Gesch?ftsf?hrer Dr. Dirk Then: “KALO unterst?tzt Eigent?mer und Verwalter mit zuverl?ssigen technischen L?sungen, die s?mtliche Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung erf?llen und zudem f?r mehr Komfort f?r Eigent?mer und Bewohner sorgen. Auch f?r die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-L?sungen bereit.”

Weitere Informationen zu Vorgaben, Fristen und L?sungen rund um die novellierte Heizkostenverordnung finden Sie auch unter hkvo.kalo.de.

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