Zurück ins Büro – das neue Normal

ARAG Experten informieren ?ber Stolpersteine bei der R?ckkehr ins B?ro

Ein wichtiger Bestandteil der Bundesnotbremse in der Corona-Krise war, dass Arbeitgeber vielen Arbeitnehmern die Arbeit im Home-Office erm?glichen mussten. Doch diese Regelung endete am 30. Juni 2021. Immer mehr Besch?ftigte kehren nun – zumindest teilweise – an ihren Schreibtisch im Betrieb zur?ck. Da gibt es eine Menge zu tun: Der Kalender 2020 und verdorrte Pflanzen m?ssen entsorgt und die bislang unge?ffnete Weihnachtspost endlich gelesen werden. Was rechtlich bei der R?ckkehr ins B?ro f?r Besch?ftigte und Arbeitgeber gilt, erl?utern die ARAG Experten.

B?roflucht in der Pandemie
Millionen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind vor ?ber einem Jahr ins Home-Office gegangen. Noch Ende Januar arbeitete knapp ein Viertel der Erwerbst?tigen laut Statista ausschlie?lich oder ?berwiegend im Home-Office; im ersten Lockdown im April 2020 waren es sogar 27 Prozent. Insgesamt hat das Arbeiten von zu Hause aus in der Pandemie deutlich zugenommen. Und am Ende lief es ganz gut. Immerhin waren 85 Prozent der Home-Office-Nutzer zufrieden in den eigenen vier W?nden, knapp 70 Prozent w?rden den K?chentisch auch nach der Pandemie gerne h?ufiger mit dem Schreibtisch im B?ro tauschen.

Regeln f?r die R?ckkehr
F?r knapp die H?lfte aller Arbeitgeber ist es laut Chefsache Jahresreport 2021 sehr wichtig, dass ihre Mitarbeiter vor Ort arbeiten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz weiterhin gilt. Verlangt der Chef also eine R?ckkehr ins B?ro, muss er daf?r sorgen, dass seine Mitarbeiter nach Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die noch mindestens bis zum 10. September gilt, arbeiten. Dazu geh?rt beispielsweise die Bereitstellung von Corona-Tests und Masken oder die Reduktion der Personenkontakte auf ein Minimum.

Desk Sharing – Das neue Normal
W?hrend es f?r die einen ein Segen war, von zu Hause aus arbeiten zu k?nnen, um Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen, sehnen sich andere nach dem gewohnten Arbeitsumfeld im Betrieb. Und f?r Unternehmen bedeutete Home-Office nicht nur eine organisatorische, sondern vor allem eine technische und arbeitsrechtliche Herausforderung.

Vermutlich wird es – ?hnlich wie an Schulen – zu einem Wechselmodell zwischen Pr?senz am Arbeitsplatz und Home-Office kommen. Wer in solch einem hybriden Modell nur noch tageweise im Betrieb arbeitet, hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Anspruch auf einen festen Schreibtischplatz. Bei diesem so genannten Desk Sharing (engl.: Schreibtisch teilen) f?llt der personalisierte Arbeitsplatz weg. Ob also das Familienfoto, der Gl?cksbringer oder die Pflanze auf dem Schreibtisch stehen bleiben d?rfen, muss mit dem Chef gekl?rt und sollte vor allem auch mit dem teilenden Kollegen besprochen werden.

Kein Recht aufs Home-Office
In Deutschland bestimmt grunds?tzlich der Arbeitgeber den Arbeitsort seiner Angestellten. Ein Recht auf das Arbeiten von zu Hause aus haben daher nur Arbeitnehmer, deren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Arbeit im Home-Office regelt. In manchen Unternehmen ist klar definiert, wie viel Prozent der Arbeitszeit im Home-Office erbracht werden kann. Genauso gibt es Firmen, die verlangen, dass nach Jobantritt zun?chst eine bestimmte Zeit im B?ro gearbeitet werden muss, bevor der Wechsel ins Home-Office genehmigt wird.

Andersherum kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht gegen ihren Willen ins Home-Office verbannen. Da deren Privatsph?re gesch?tzt ist, verbietet sich eine Zwangs-Versetzung und sie d?rfen die Heimarbeit ablehnen. Dabei weisen die ARAG Experten auf eine Ausnahme hin: Wurde das Home-Office arbeitsvertraglich festgeschrieben, muss man bei einer Weigerung mit Abmahnung oder K?ndigung rechnen.
Nat?rlich ist es auch m?glich, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern die Entscheidung ?berlassen, ob sie weiterhin von zu Hause aus arbeiten wollen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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