Zinssatz von sechs Prozent “evident realitätsfern”

Essen – Die Richter bezeichnen einen Zinssatz von sechs Prozent in Niedrigzinszeiten als “evident realit?tsfern”. Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die Finanz?mter ihre Zinsen auf Steuernachforderungen senken m?ssen. “Die Verzinsung von monatlich 0,5 Prozent ist angesichts der Niedrigzinsphase seit dem Jahr 2014 evident verfassungswidrig”, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil, das am Mittwoch, den18.08.2021 ver?ffentlicht wurde (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 – 1 BvR 2237/14 -, Rn. 1-264, )

Das gelte sowohl f?r Steuernachzahlungen als auch f?r Steuererstattungen. Allerdings d?rfe der Satz bis zum Jahr 2018 noch angewendet werden. Erst auf nicht bestandskr?ftige Steuerbescheide ab 2019 seien Nachzahlungszinsen in dieser H?he nicht mehr m?glich. Diese, so das Gericht, m?ssten korrigiert werden. Wie hoch der Zinssatz konkret sein darf, hat das Bundesverfassungsgericht leider nicht festgelegt.

“Um welche Betr?ge es bei m?glichen Erstattungen oder R?ckforderungen bei dem vom Verfassungsgericht beanstandeten Steuerzins geht, l?sst sich noch nicht konkret beziffern. Das wird davon abh?ngen, auf welche H?he der Zins f?r die Zukunft festgesetzt wird. Der Gesetzgeber muss aber bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung treffen”, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

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