F?nfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Rechtsanwaltskanzlei KSR erwirkt ein Urteil
Das Landgericht M?nchen I (AZ: 22 O9476/25) gelangt in seiner Entscheidung vom 16.04.2026 zu dem Ergebnis, dass der Anlagevermittler den von Rechtsanwalt und Fachanwalt Siegfried Reulein,KSR Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht N?rnberg, vertretene Anlegerin nicht zutreffend ?ber die Risiken der ihr vermittelten Kommanditbeteiligungen an der 5. Cleantech, ThomasLloyd Climate Solutions GmbH aufgekl?rt hat.
In seinem Urteil stellte das Landgericht M?nchen I fest, dass der Vermittler die KL?gerin unzutreffend aufgekl?rt hat und die Funktionsweise und den Charakter der Geldanlage falsch dargestellt hat. Der Berater habe auch nicht ?ber das Risiko eines Totalverlustes aufgekl?rt. Ausserdem seien die Prospekte nicht rechtzeitig ?berreicht worden, so das Landgericht in seiner Entscheidung. Insbesondere hat der Vermittler nach Auffassung des Gerichts die Anlegerin nicht ?ber das sog. Blind-Pool-Risiko aufgekl?rt.
Es hat den Anlagevermittler nun zur Zahlung von Schadensersatz in H?he von EUR 83.424 sowie zur Freistellung der Anlegerin von allen weiteren Verpflichtungen aus dem Beteiligungsverh?ltnis verurteilt.
Ein Anlagevermittler ist verpflichtet den Anleger zutreffend und umfassend ?ber die Risiken und die Funktionsweise der von ihm vorgestellten Kapitalanlage aufzukl?ren. Unterl?sst er dies so kann der Anleger im Einzelfall Schadensersatzanspr?che wegen Verletzung von Pflichten aus dem geschlossenen Anlagevermittlungsvertrag geltend machen.
Anleger, die ?ber Anlagevermittler Kommanditbeteiligungen an Unternehmen der „ThomasLloyd-Gruppe“ abgeschlossen haben sollten durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts pr?fen lassen, ob auch sie von ihrem Anlagevermittler falsch oder unvollst?ndig ?ber die Risiken aufgekl?rt worden sind und Ihnen daher Schadensersatzanspr?che zustehen k?nnen.
Die Erfahrung aus zahllosen Gespr?chen mit Anlegern von „ThomasLloyd“ zeigt, dass der weit ?berwiegende Teil der Anleger ?ber die Risiken im Unklaren gelassen worden ist. Daher bestehen vorbehaltlich einer Pr?fung des jeweiligen Einzelfalls gute Erfolgschancen f?r ein Vorgehen gegen Anlagevermittler bzw. Anlageberater.
Ein Auszug, der angebotenen Geldanlagen, die wir bearbeitet habenu.a.:
– Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH / CTI1D SP /CTI1D / CTI2D
– Teilschuldverschreibungen Thomas Lloyd Festzins 6 / 12 / 24
– Kommanditbeteiligung der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTIVario
– Kommanditbeteiligung der Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft / CTI 5D / CTIVario
– Genussscheine Thomas Lloyd Private Wealth GmbH / Genussrechte Vierte Cleantech
Infrastrukturgesellschaft / 4.CTI
– Beteiligung an der 5. Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG /5. CT
– Stille Beteiligung an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH / DB 04
– ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
– ThomasLloyd Climate Solutions AG
– ThomasLloyd Climate Solutions GmbH
– CT Infrastructure Holding Limited
– First Capital Management GmbH
– Cleantech Management GmbH
– ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG
– Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
– DB 02/2020 USD ACC
– DB 02/2020 GBP DIS
– DB 02/2020 AUD ACC
– DB 02/2020 USD DIS
– DB 02/2020 GBP ACC
– DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung)
– ThomasLloyd Global High Yield Fund 425
– ThomasLloyd Global High Yield Fund 450
– ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg
Cleantech Management GmbH
In Vergangenheit informierte Cleantech Management GmbH Anleger der ThomasLloyd Gruppe ?ber die Refinanzierung ihrer drei Biomassekraftwerke. Jedoch wurde dabei nicht aufgekl?rt, dass die Gesellschaftsanteile der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TL CTIH) bereits vor einem Jahr an die niederl?ndische ThomasLloyd Climate Solutions B.V. verkauft und die TL CTIH in diese neue Muttergesellschaft integriert wurde.
Anlagevermittler zu Schadensersatz verurteilt, KSR-Urteil
Das Landgericht Regensburg hat in einer Entscheidung vom 23.07.2025 einem Anleger der ThomasLloyd-Gruppe Schadensersatzanspr?che gegen den Vermittler zugesprochen. Das Landgericht Regensburg gelangt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der Anlagevermittler den von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, N?rnberg, vertretenen Anleger nicht zutreffend ?ber die Risiken der ihm vermittelten Kommanditbeteiligungen an der 2. Cleantech und 5. Cleantech aufgekl?rt hat. Insbesondere hat der Vermittler nach Auffassung des Gerichts den Anleger nicht ?ber das sog. Blind-Pool-Risiko aufgekl?rt und dem Anleger auch Verkaufsprospekte nicht rechtzeitig ?berlassen.
Es hat den Anlagevermittler nun zur Zahlung von Schadensersatz sowie zur Freistellung des Anlegers von allen weiteren Verpflichtungen aus den Beteiligungsverh?ltnissen, insbesondere weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen verurteilt.
Ein Anlagevermittler ist verpflichtet den Anleger zutreffend und umfassend ?ber die Risiken und die Funktionsweise der von ihm vorgestellten Kapitalanlage aufzukl?ren. Unterl?sst er dies so kann der Anleger im Einzelfall Schadensersatzanspr?che wegen Verletzung von Pflichten aus dem geschlossenen Anlagevermittlungsvertrag geltend machen.
Anleger, die ?ber Anlagevermittler Kommanditbeteiligungen an Unternehmen der „ThomasLloyd-Gruppe“ abgeschlossen haben sollten durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts pr?fen lassen, ob auch sie von ihrem Anlagevermittler falsch oder unvollst?ndig ?ber die Risiken aufgekl?rt worden sind und Ihnen daher Schadensersatzanspr?che zustehen k?nnen. Die Erfahrung aus zahllosen Gespr?chen mit Anlegern von „ThomasLloyd“ zeigt, dass der weit ?berwiegende Teil der Anleger ?ber die Risiken im Unklaren gelassen worden ist. Daher bestehen vorbehaltlich einer Pr?fung des jeweiligen Einzelfalls gute Erfolgschancen f?r ein Vorgehen gegen Anlagevermittler bzw. Anlageberater.
Betroffene Anlegersollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt ?ber ihre rechtlichen M?glichkeiten beraten lassen, um ihre Vertr?ge und daraus resultierende Zahlungsverpflichtungen wirksam zu beenden.
Dazu geh?rt die ?berpr?fung verschiedener Optionen wie z.B. dieau?erordentliche K?ndigungder Anlagevertr?ge, Schadensersatz gegen den Vermittler oder Berater geltend zu machen, Klagen gegen Gesellschaften beim Gericht einreichen.
Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da Schadensersatzanspr?che verj?hren k?nnen.
Zusammenfassung wichtiger Unterlagen, die f?r die Bearbeitung ben?tigt werden:
– Zeichnungsschein und Vertr?ge
– etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft
– Zahlungsnachweise
– Dokumentation, die Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente
– Police Rechtsschutzversicherung, m?glichst mit ARB
KSR Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 N?rnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de
Sie m?chten Ihre M?glichkeiten auf Schadensersatz und R?ckabwicklung Ihrer Beteiligung erfahren?
Melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder ?ber unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir nehmen uns gerne Ihres rechtlichen Anliegens an und freuen uns Ihnen zu helfen.
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