Steuerfreie Sachbezüge wurden von 44€ auf 50€ angehoben

Gerade in inflation?ren Zeiten ist die Verm?gensabsicherung durch Edelmetalle oder Genossenschaftsanteile die sicherste Variante die man W?hlen kann. Umso erfreulicher ist die Nachricht, dass ab dem 01.01.2022 durch den Beschluss des Jahressteuergesetzes 2020, die bisherige Grenze von steuerfreien Sachbez?gen von 44 ? auf 50 ? erh?ht wird (?8 Abs. 2 Satz 11 EstG). Durch unseren Partner, der mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich des Edelmetallhandels hat, wird das Model des steuerfreien Sachbezuges, auf eine zukunftsorientierte und einfache L?sung angewendet. Arbeitgeber verf?gen mit der von unserem Partner angebotenen Variante ?ber eine elegante Methode, Ihren Besch?ftigten eine Brutto-f?r-Netto-Zahlung in Form von einem Silberschatz zukommen zu lassen.
Warum Silber? F?r den Sachbezug kommen nur Silberbarren in Frage. Anlagem?nzen sind in ihren Herkunftsl?ndern formal auch gesetzliche Zahlungsmittel und damit aus deutscher, steuerlicher Sicht ebenfalls Geld und keine Sache. Deshalb kommen sie f?r einen Sachbezug nicht in Frage.
Sollte wir Ihr Interesse geweckt haben, k?nnen Sie sich gerne mit unserem Ansprechpartner in Verbindung setzen.
Ansprechpartner:
CEHATROL Technology eG
Lukas Fichtner
Telefon:+49 30 577019 859
E-Mail:lf@cehatrol.eu

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