Sachbezugswert für Verpflegung steigt 2022 auf 3,57 Euro

Freigrenzen f?r kostenfreie Verpflegung werden 2022 an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: T?glich bis zu 6,67 Euro f?r steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmenden

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass bestimmte Sachleistungen und geldwerte Vorteile in der Sozialversicherung beg?nstigt werden. Diese so genannten Sachbezugswerte werden von der Bundesregierung jedes Jahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 1. Januar 2022 sollen f?r alle Bundesl?nder neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung kommen: Der Monatswert f?r Mahlzeiten steigt auf 270 Euro, der Wert f?r die arbeitst?gliche Verpflegung beim Mittagessen wird auf 3,57 Euro erh?ht. So sieht es der Entwurf der Verordnung zur ?nderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV?ndV) vor, der sich aktuell in der Abstimmung mit den Bundesressorts, den L?ndern und Verb?nden befindet. Die entsprechende Verordnung wird jeweils zum Jahresende vom Bundesrat beschlossen. Eine Best?tigung gilt als Formsache. Daher k?nnen sich Steuerberater, Lohnabrechner und Personalverantwortliche bereits auf die neuen Werte einstellen.

Der Sachbezugswert in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt die steuerliche Bewertung eines Mittagessens und ist sowohl f?r die Bewertung von arbeitgeberseitig gestellter Kantinenverpflegung, als auch f?r die Ausgabe von Essengutscheinen bzw. Restaurantschecks relevant. ?ber den Sachbezugswert hinausgehend, k?nnen Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erh?hen, wenn der Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gew?hrt wird. Auf diese Weise l?sst sich eine wertvolle betriebliche Sozialleistung umsetzen, die sich zudem steuerlich rechnet, da sie den Nettolohnwert der Arbeitnehmer ohne Abz?ge von Lohnnebenkosten sehr effizient erh?ht.
?ber den Sachbezugswert hinaus k?nnen Arbeitgeber ihren Besch?ftigten je Arbeitstag bis zu 6,67 Euro abgabenfrei erstatten. 2022 sind damit bis zu 1.467,40 Euro netto pro Mitarbeiter und Jahr m?glich.

“Viele Unternehmen f?rdern die Verpflegung ihrer Besch?ftigten ganz bewusst auch im Homeoffice mit Restaurantschecks. Im kommenden Jahr k?nnen auf diese Weise bis zu 6,67 Euro arbeitst?glich bezuschusst werden. Das gleicht Belastungen der Besch?ftigten aus und f?rdert gleichzeitig eine ausgewogene Ern?hrung und damit die Gesundheit und Leistungsf?higkeit der Besch?ftigten”, kommentiert Sodexo-Unternehmenssprecher George Wyrwoll die Pl?ne der Bundesregierung.

Die erh?hten Sachbezugswerte folgen dem Verbraucherpreisindex f?r Kantinen und Gastst?ttendienstleistungen und gleichen somit die Teuerungsrate aus. Arbeitst?glich frequentierten vor der Corona-Pandemie mehr als 9,5 Millionen Arbeitnehmer ein Betriebsrestaurants und Kantinen. Dazu kommen rund 1 Million Verwender von flexiblen Essenszusch?ssen wie z. B. von Sodexo Restaurantschecks und der Sodexo Restaurant Pass Karte, die ebenfalls von den neuen Steuerwerten profitieren. Sodexo ist hier der einzige Anbieter in Deutschland, der Unternehmen ganzheitlich aus einer Hand mit Verpflegungsl?sungen unterst?tzt: vom Betriebsrestaurant bis hin zur flexiblen Verpflegung ?ber Restaurantschecks [SX140921SX].

?ber Sodexo:
Sodexo ist Europas f?hrender Anbieter von Incentives und Motivationsl?sungen f?r Firmen und Arbeitnehmer und besch?ftigt in Deutschland rund 8.500 Mitarbeiter. Im Gesch?ftsbereich Benefits and Rewards Services bietet Sodexo Verwaltungsprogramme, Gesundheitsangebote f?r Mitarbeiter, Gutscheine und Kartenl?sungen f?r betriebliche Sozialleistungen und Incentives, sowie Leistungen f?r die staatliche Verwaltung. Mit seinen L?sungen erreicht Sodexo in Deutschland t?glich mehr als 1 Mio. Menschen.

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