Netflix, iTunes, Amazon – Datenfriedhof oder Zauberland für Erben

Melanie Loewe gibt Aufschluss ?ber die Regelungen des digitalen Nachlasses und welche weiteren Aspekte dieser umfasst.

Im Todesfall werden nicht ausschlie?lich materielle Verm?genswerte hinterlassen. Ebenso fallen Daten und Nutzerkonten der „elektronischen Welt“ in die Nachlassverwaltung. Besonders in den letzten Jahren habe die Bedeutung der Frage zugenommen, in welcher Form dieser „digitale Nachlass“ geregelt werden soll. Gerichte haben zwar durch Urteile die Rechte der Erben gest?rkt, um auf Accounts und weitere Daten Zugriff zu erhalten. „Mit etwas Weitsicht und Vorsorge bez?glich der gesammelten Daten, kann f?r Betroffene jedoch unn?tiger Aufwand erspart bleiben“, erkl?rt Melanie Loewe. Hinterbliebene wissen oft nicht, wo der Verstorbene ?berall Nutzerkonten angelegt hat. Laut Melanie Loewe m?sse es zudem nicht erst zum Todesfall kommen, um mit dieser Thematik konfrontiert zu werden: „Bereits eine schwere Krankheit oder ein Unfall k?nnen daf?r sorgen, dass Sie Ihre Daten nicht mehr selbst verwalten k?nnen.“

Was umfasst der digitale Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst s?mtliche Konten und Daten einer Person im Internet. Dazu z?hlen beispielsweise die Konten der sozialen Netzwerke, eingestellte Fotos, Streamingdienste und weitere Services wie Clouds oder auch Zugangsdaten zu Kryptow?hrungen, die eine Person zu Lebzeiten genutzt hat. Zus?tzlich fallen alle Daten, welche auf Smartphones, Tablets, PCs oder im Smart Home eingerichtet wurden, unter den digitalen Nachlass. S?mtliche online abgeschlossenen Vertr?ge gehen mit diesem Nachlass rechtlich auf die Erben ?ber.

Dies zeige bereits, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig um die Regelung der eigenen digitalen Daten zu k?mmern – ebenso wichtig wie der „analoge“ Nachlass. „Man hat es selbst in der Hand, wie mit pers?nlichen Daten nach dem Ableben verfahren werden soll“, akzentuiert die Nachlassmanagerin. Man k?nne beispielsweise die Einrichtung eines Gedenkstatus ebenso anweisen, wie die vollst?ndige L?schung einzelner oder s?mtlicher Nutzerkonten.

„Vielleicht gibt es auch Dinge, die die Angeh?rigen bzw. Erben auf gar keinen Falls sehen sollen, wie z.B. private E-Mails oder Bilder. Hierf?r muss der Erblasser Vorsorge treffen, damit dieser Wusch umgesetzt wird, beispielsweise durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und Verwaltungsanweisung an den Testamentsvollstrecker“, erkl?rt Melanie Loewe.

Weitere sinnvolle ?berlegungen
Sinnvollerweise solle daher die Einrichtung einer Vollmacht in Erw?gung gezogen werden. Wichtig dabei sei der Zusatz, „?ber den Tod hinaus“. Grunds?tzlich k?nne jede beliebige Person bevollm?chtigt werden – verst?ndlicherweise sollte hierbei jedoch eine vertrauensvolle Person gew?hlt werden. Dem oder der Bevollm?chtigten werde die Arbeit enorm erleichtert, wenn vorab eine Liste s?mtlicher Nutzerkonten und Passw?rter angelegt wurde. Diese k?nnte entweder in klassischer Papierform oder auf einem USB-Stick hinterlegt werden. „Die Verwahrung dieser Daten sollte m?glichst sicher, beispielsweise in einem Bankschlie?fach, erfolgen“, r?t Melanie Loewe. Dar?ber hinaus solle diese Liste regelm??ig aktualisiert und ?berpr?ft werden, falls n?tig, neue Konten mit aufgenommen und nicht mehr bestehende Konten gel?scht werden.

Je genauer geregelt werde, welche Befugnisse der Bevollm?chtigte haben soll, desto eher werden Daten, gem?? der ge?u?erten Vorstellungen, verwaltet, bekr?ftigt Melanie Loewe abschlie?end.

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