Mit Kryptowährung steuerfreie Gewinne erzielen

Unglaublich hohe Gewinne locken immer mehr Anleger an. Wer im M?rz 2020 einen Bitcoin gekauft und im April 2021 verkauft hat, hat mit einem einzigen Coin einen Gewinn von ?ber 40.000 Euro gemacht. Der schnelle Reichtum bedarf aber des richtigen Timings und starker Nerven. Ein einziger Tweet kann schon einen Absturz verursachen. Zudem stehen private Anleger in Kryptow?hrungen allj?hrlich vor einer Herausforderung, wenn es um die Steuererkl?rung geht. Sie wird zur Pflicht, wenn steuerpflichtige Gewinne aus Transaktionen erzielt wurden. Allerdings k?nnen private Anleger der Steuerpflicht leicht entgehen, indem sie die Kryptow?hrung erst nach Ablauf von zw?lf Monaten nach der Anschaffung wieder ver?u?ern.

Um die 6.500 virtueller W?hrungen grassieren derzeit im Internet. An der Spitze liegt Bitcoin, gefolgt von Ethereum, Cardano und Tether. Um gesetzliche W?hrungen und generell anerkannte Zahlungsmittel handelt es sich dabei nicht. Sie werden steuerrechtlich als digitale Werteinheiten behandelt. Der reine Handel z?hlt ?berwiegend zu den privaten Ver?u?erungsgesch?ften und ist im Einkommensteuerrecht geregelt.

Wann fallen beim Traden Steuern an?

Wird eine Kryptow?hrung verkauft, sind die Regeln mit denen des Verkaufs eines Oldtimers oder von kostbarem Schmuck vergleichbar. Wird innerhalb eines Jahres ge- und verkauft, kommt die gesetzliche Spekulationsfrist zum Tragen. Betr?gt der Gewinn 600 Euro oder mehr, fallen Steuern auf Welteinkommen an. Anders als bei Spekulationsgesch?ften am Kapitalmarkt, deren Gewinne in der Regel mit 25 Prozent pauschal besteuert werden, werden Trading-Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist mit dem pers?nlichen Einkommensteuersatz besteuert. Der kann bis zu 45 Prozent betragen. Gegebenenfalls kommen Kirchensteuer und Soli noch dazu.

Aufgepasst, bei den 600 Euro handelt es sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Das bedeutet, dass bereits ab einem Gewinn von 600 Euro der volle Betrag ab dem ersten Euro versteuert werden muss. Zudem gilt diese Freigrenze f?r alle privaten Ver?u?erungsgesch?fte innerhalb eines Jahres. Die Gewinne aus weiteren Verk?ufen werden zusammengerechnet. Bleiben die j?hrlichen Gewinne sch?n unter der 600-Euro-Marke, fallen selbst f?r ungeduldige Zocker keine Steuern an.

Welche Transaktionen k?nnen steuerfrei sein?

Die Besteuerung bei der Ver?u?erung kann aber auch auf eine andere Art umgangen werden. Die virtuellen Coins m?ssen einfach nur l?nger als ein Jahr im Wallet, dem digitalen Portemonnaie, liegen gelassen werden. Eine zwischenzeitliche Nutzung ist nicht erlaubt. Danach k?nnen sie steuerfrei verwendet werden. Zur?ck zum Beispiel in der Einleitung: Wurden letztes Jahr im M?rz f?nf Bitcoins f?r in etwa 25.000 bis 30.000 Euro erworben, ergab das bei Verkauf im April dieses Jahres einen sagenhaften Gewinn von mehr als 200.000 Euro. Und dieser Gewinn ist nicht zu versteuern!

Unter private Ver?u?erungsgesch?fte fallen der Verkauf von Kryptow?hrungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel, der Tausch einer Kryptow?hrung in eine andere Kryptow?hrung und der Kauf von realen Waren oder Dienstleistungen mit Bezahlung in Kryptow?hrung. Dem Finanzamt ist es egal, ob der Gewinn durch Verkauf, Tausch oder Bezahlung entstanden ist. Hauptsache, der Ankauf liegt l?nger als ein Jahr zur?ck.

F?r Einnahmen aus anderen Transaktionen, wie dem Mining, Lending oder Staking, gelten jeweils andere Regeln. Die Spekulationsfrist kann sich auf zehn Jahre erh?hen und die Freigrenze auf 256 Euro absinken. Weiterhin k?nnen sonstige Eink?nfte oder gewerbesteuerpflichtige Eink?nfte herauskommen, so dass z.B. Gewerbesteuern zu zahlen sind.

M?ssen Gewinne in die Steuererkl?rung?

Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis zuz?glich Werbungskosten. Werden zu verschiedenen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Kursen Kryptow?hrungen angeschafft, muss eine Einzelbewertung durchgef?hrt werden. Am einfachsten ist es, die FIFO-Methode anzuwenden. Mit ihr werden die zuerst gekauften Coins als erstes wieder verkauft. Das wirkt sich oft auf die Spekulationsfrist g?nstig aus. Die Gewinnberechnung erfordert daher eine Dokumentation der Ein- und Verk?ufe. Es sollten die Art der Transaktion, das Transaktionsdatum, die Menge und der Preis erfasst werden.

Die Aufzeichnungen sind vorzuhalten und bei Nachfrage durch das Finanzamt als Nachweis vorzulegen. Aber werden die Coins l?nger als ein Jahr gehalten, m?ssen sie bei einem Verkauf noch nicht einmal in der Steuererkl?rung angegeben werden, da sie unter keine gesetzliche Einkunftsart fallen!

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