Finanzverwaltung kreiert in der Corona-Pandemie neue Vordrucke

Essen – Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angeh?rige der freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden, konnten sogenannte “Corona-Hilfen” beantragen. Unabh?ngig davon, ob sie eine Corona-Hilfe in Anspruch genommen haben, m?ssen sie bzw. der Steuerberater nunmehr zu jeder Steuererkl?rung, bei der Eink?nfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstst?ndiger Arbeit erkl?rt werden, zus?tzlich ein weiteres Formular ausf?llen und einreichen. “Es handelt sich um die sogenannte “Anlage Corona-Hilfen.” Die Pflicht ergibt sich aus dem Gesetz und ist Bestandteil der Steuererkl?rung”, erkl?rt Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert.

Keywords:Finanzverwaltung,Corona-Pandemie,Vordrucke

adresse