easygold24 ist das Flaggschiff der renommierten Hartmann & Benz GmbH und eine kostenlose Handelsplattform f?r Gold. Aufgrund der Wertstabilit?t ist Gold in den vergangenen Jahren immer mehr in den Fokus ger?ckt und auch f?r Privatanleger interessant geworden. Doch wie ?berall, wo es um viel Geld geht und Menschen ein gro?es Interesse zeigen, kommt es immer wieder vor, dass sich Betr?ger unter das Angebot mischen. Darunter f?llt auch einer der gr??ten Goldskandale der letzten Zeit: PIM Gold. Vor Kurzem ist ein erstes Urteil gefallen. Wie die Vorw?rfe gegen PIM Gold lauten, was dieses f?r Anleger bedeutet und wie das erste Urteil ausgefallen ist, haben wir uns von easygold24 erl?utern lassen.
WIE LAUTEN DIE VORW?RFE GEGEN PIM GOLD?
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen die beiden Hauptbeschuldigten ist schwerer Betrug. Von easygold24 erfahren wir, dass sich der Vorwurf darauf begr?ndet, dass Gold verkauft wurde, welches es physisch nicht gab. M?glich wurde dies nur, weil Privatanlegern bei PIM Gold Zinsen auf Goldk?ufe versprochen wurden, auch Bonusgold genannt. Diese sollten die K?ufer erhalten, wenn nach dem Goldkauf auch eine Einlagerung bei PIM Gold erfolgte. Aus Verkaufsprospekten und Vertragsbedingungen ist ersichtlich, dass die Firma den Kunden eine separate Lagerung zusicherte. Demnach sollte das Kundengold ausgesondert werden und zweifelsfrei zuordenbar gelagert werden, um vor einer Insolvenz gesch?tzt zu sein. Jedoch kam es nie zu solch einer separierten Lagerung.
WAS BEDEUTET DAS F?R ANLEGER?
Der Strafprozess hat zun?chst keine Auswirkungen auf die zivilrechtliche Aufarbeitung, die seit der Insolvenz von PIM Gold Mitte September 2019 l?uft. Die Insolvenz betrifft zahlreiche Privatanleger, die nun um das eigene Geld bangen. Jedoch k?nnten die Urteile des Strafprozesses auch den Anlegern zugutekommen, wie man von easygold24 in Erfahrung bringen kann. Denn kommt das Gericht wirklich zu der Entscheidung, dass die Firma nach einem Schneeballsystem gehandelt hat, k?nnten Provisionszahlungen angefochten werden und so mancher Privatanleger sein Geld zur?ckerhalten. Es wird vermutet, dass PIM Gold mit dem Geld aus neuen Goldverk?ufen Vermittlerprovisionen get?tigt hat und kein Gold f?r die Kunden erworben wurde. Dies scheint auch die Tatsache zu best?tigen, dass nie die wirkliche Menge an verkauftem Gold in den Tresorr?umen der Firma gefunden werden konnte-
WIE LAUTET DAS ERSTE URTEIL?
easygold24 verweist auf ein Urteil vom 15.04.2021, bei dem vor dem Krefelder Landgericht eine Klage gegen einen Vermittler von PIM Gold Produkten gewonnen wurde. Dieser ist verurteilt zur R?ckzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen, abz?glich einer vom Insolvenzverwalter ?ber das Verm?gen der PIM Gold erhaltenen Auszahlung. Begr?ndet werden die Schadensersatzanspr?che gegen den Vermittler wie folgt:
– Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, einen Interessenten ?ber alle Umst?nde und Risiken, die f?r den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, umfassend zu informieren.
– Der Vermittler hat das Anlagekonzept, das Vertreten wird, auf Plausibilit?t, vor allem hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragf?higkeit zu pr?fen.
easygold24 erl?utert weiter, dass, wenn diese nicht erfolgt, umfangreiche Schadensersatzanspr?che entstehen, die sich aus folgenden Ansatzpunkten ergeben k?nnen:
– T?uschung ?ber den Besitz von physischem Gold.
Im Fall des PIM Gold Skandals wurde den Kunden durch Vertr?ge und Werbematerialien Glauben gemacht, dass das investierte Geld in Gold getauscht wird. Die Privatanleger glaubte, direkt in Feingold zu investieren. Tats?chlich erwarben die Kunden jedoch nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf die ?bereignung einer nicht genau bestimmten Goldmenge. Kl?rt der Anlagenvermittler nicht ?ber diese Tatsache auf, ist dies eine Verletzung der Vermittleraufgaben.
– Unrealistische Renditeversprechen
Des Weiteren warb die Firma mit monatlichem Bonusgold von 0,6 %, merkt easygold24 an. Dies kommt einer Rendite von 7,2 % nahe. Eine Rendite durch Gold, das lediglich im Tresor liegt, ist aber unrealistisch und h?tte durch den Vermittler gepr?ft werden m?ssen. Aber auch der zu hohe Goldpreis (30 % mehr als der normale Verkaufspreis) h?tte einem Vermittler seltsam vorkommen m?ssen, betont easygold24 abschlie?end das Urteil.
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