Tausende Unternehmen mehr m?ssen ab 1. Januar 2024 durch das Lieferkettengesetz (LkSG) zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten auskunftsf?hig sein. Mit der zweiten Stufe des Gesetzes stellt es Unternehmen ab 1.000 Angestellten vor komplexe Aufgaben. Wie komplex diese in der Praxis sein k?nnen, zeigen die Erfahrungen des ersten Jahres. Die Umstrukturierung vieler Lieferketten wird auch 2024 viele Unternehmen besch?ftigen. Sue Fortunato-Esbach von Assent Inc. (Assent), einem f?hrenden Anbieter im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements in Lieferketten, gibt Einblicke.
Die j?ngsten Vorw?rfe gegen einen Zulieferer von BMW im Zusammenhang mit einer Kobalt-Mine in Marokko zeigen, wie schwierig es produzierenden Unternehmen fallen kann, ihre komplette Lieferkette gem?? den Anforderungen des LkSG zu gestalten. Mit der Zahl der Zulieferer steigt auch das Potenzial f?r Intransparenz. Besonders Industrien mit hohem Rohstoffeinsatz haben damit zu k?mpfen, von allen Beteiligten Details zu ?kologischer Nachhaltigkeit und Wahrung der Menschenrechte zu erhalten. Dies m?ssen sie aber, um ihren Sorgfaltspflichten gerecht zu werden.
Das LkSG ist f?r viele Stellen schlicht zu kompliziert
Weil diese Aufgabe so umfangreich und hochkomplex ist, gilt es nicht, mit dem Finger auf die Beteiligten zu zeigen. Vielmehr sind Kooperation und Hilfestellung angesagt. Es gibt nicht f?r alle Unternehmen, die ab Januar vom LkSG betroffen sind, gen?gend spezialisiert ausgebildete Experten f?r Nachhaltigkeits-Regulatorik – zumal indirekt auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden betroffen sein k?nnen, wenn sie in eine entsprechende Lieferkette eingebunden sind. Aus diesem Grund braucht es m?glichst viele praxisorientierte und handlungsorientierte Informationen.
Das Einrichten der entsprechenden Systeme zum Risikomanagement, zu Pr?vention und Abhilfe, zur regelm??igen Risikoanalyse und zur finalen Dokumentation wird 2024 viele Verantwortliche besch?ftigen. Auch wenn Kritiker dies als ?berm??ige Last auf deutsche Unternehmen beklagen, ist dieser Schritt notwendig, um komplexe Wertsch?pfungsketten nachhaltiger zu gestalten. Zudem ist diese Entwicklung nicht auf Deutschland beschr?nkt, schlie?lich erweitert auch die EU fortw?hrend ihre Nachhaltigkeitsgesetzgebung. Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell beispielsweise ein Entwurf der EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten CS3D, die die Anforderungen des LkSG bei Inkrafttreten ein weiteres Mal modifizieren k?nnte.
Das erste Jahr LkSG zeigt h?ufige Schwierigkeiten
Die Erfahrungen aus einem Jahr LkSG zeigen, dass die Schwierigkeiten oft an denselben Punkten liegen. Viele Unternehmen stehen vor Herausforderungen, weil die Verhandlungsposition ihrer Lieferanten sich verbessert hat – jedoch m?ssen sie Vertr?ge dem Gesetz entsprechend gestalten. Komplex zeigt sich auch, robuste und dem jeweiligen Fall angepasst Programme zum Risikomanagement zu gestalten. Und insbesondere in komplexen, weitverzweigten Lieferketten ist es schwierig, alle Daten zu beschaffen und Transparenz herzustellen, auch weil Unternehmen in vielen F?llen auf die Korrektheit der Informationen ihrer Lieferanten angewiesen sind. Um der Herausforderung des erweiterten LkSG gerecht zu werden, bleibt es die beste Wahl, sich an Spezialisten zu wenden, die den Aufbau belastbarer Systeme unterst?tzen.
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