Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

Entb?rokratisierung kann auch nach hinten losgehen

BVFI Pressemitteilung, 12.06.2026, 09.00 Uhr

Abschaffung der Weiterbildungspflicht f?r Immobilienmakler

Am 11.06.2026 um 22:19 Uhr hat der Bundestag in der 83. Sitzung die Weiterbildungspflicht f?r Immobilienmakler (? 34c Abs. 2a GewO, ? 15b MaBV) abgeschafft. Die Begr?ndung innerhalb des Gesetzesentwurfs betraf den B?rokratieabbau innerhalb der Gewerbeordnung (Drucksache 21/3740 vom 21.01.2026 in Verbindung mit Drucksache 21/6396 vom 10.06.2026) und den zus?tzlichen Hinweis, dass Immobilienmakler ja selbstst?ndig f?r ihre Qualifikation und Weiterbildung sorgen w?rden. Die abschlie?ende Entscheidung des Bundesrates steht noch aus, d?rfte allerdings nur eine Frage von Wochen sein.

Zitat aus der Drucksache: ?Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der ganz ?berwiegende Teil der Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsvoll aus?ben und sich sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelm??ig in einem angemessenen Umfang schulen und weiterbilden. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Gesetzgeber eine solche Weiterbildungspflicht vorschreibt und die Einhaltung der Weiterbildungspflicht von den zust?ndigen Beh?rden ?berwacht werden muss.?

Es ist in Deutschland also ausreichend, wenn der ?berwiegende Teil der Immobilienmakler den Beruf verantwortungsvoll aus?bt. Der andere Teil, der regelm??ig unzureichend arbeitet, und damit rufsch?digend f?r die Immobilienbranche agiert, scheint f?r unseren Gesetzgeber akzeptabel.

BVFI-Vorstand Oliver-D. Helfrich bewertet die Entscheidung des Bundestages kritisch: ?Der BVFI-Bundesverband f?r die Immobilienwirtschaft fordert seit Jahren eine sch?rfere Einstiegsqualifizierung und die Weiterbildung von Immobilienmaklern, um den Qualit?tsstandard innerhalb der Branche zu steigern. Immobilienmakler agieren gerade im Immobilienverkauf mit hohen Verm?genswerten, die Ihnen anvertraut werden. Somit muss zwingend mit aktuellem Fach- und Praxiswissen gearbeitet werden, um ordnungsgem??e Vermittlungsgesch?fte zu aller Zufriedenheit abzuwickeln. Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht hingegen, k?nnte f?r einige Immobilienmakler als Freibrief verstanden werden, sich nicht mehr regelm??ig weiterzubilden, was im Tagesgesch?ft schnell zu verheerenden Fehlern f?hren kann.? Helfrich weiter: ?Die Verb?nde der Immobilienbranche sind jetzt gefordert, gemeinsam abgestimmte Qualit?tsstandards bei den Mitgliedern einzufordern und diese auch regelm??ig zu ?berpr?fen. So k?nnten zumindest die Logos der Immobilienverb?nde als nachhaltiges Qualit?tssiegel dienen.?

Die Abschaffung der Weiterbildungsnachweise mag auf den ersten Blick B?rokratie abbauen und Prozesse vereinfachen. Doch wahre Professionalit?t entsteht nicht durch weniger Anforderungen, sondern durch den Anspruch, jeden Tag besser zu werden.

Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu ?bernehmen. Wer das Vertrauen von Kunden gewinnen und dauerhaft verdienen will, darf Kompetenz nicht dem Zufall ?berlassen. Die Immobilienbranche hat die Chance, aus dieser Ver?nderung eine Bewegung zu machen: transparente, glaubw?rdige und praxisnahe Qualit?tsstandards zu entwickeln, die weit ?ber gesetzliche Vorgaben hinausgehen.

Vertrauen entsteht dort, wo Wissen sichtbar wird, Qualit?t erlebbar ist und Menschen erkennen, dass sie in den besten H?nden sind. Es ist wichtiger denn je, das Berufsbild des Immobilienmaklers zu st?rken, neue Ma?st?be zu setzen und gemeinsam zu zeigen, dass echte Professionalit?t keine Pflicht, sondern eine Entscheidung ist.

? Gesetzesentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103740.pdf
? Beschlussempfehlung: https://dserver.bundestag.de/btd/21/063/2106396.pdf

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