Berlin, 04.11.2026. In acht Wochen beginnt die zweite Stufe der Pflicht: die E-Rechnung 2027. Ab 1. Januar 2027 m?ssen Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr ?ber 800.000 Euro lag, Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen. Ab 1. Januar 2028 gilt das f?r fast alle Betriebe. saldy, eine Buchhaltung im Browser f?r Selbstst?ndige und kleine Unternehmen, fasst die Fristen zusammen.
E-Rechnung 2027 und 2028: die drei Stufen
– Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen empfangen k?nnen. Ein E-Mail-Postfach reicht daf?r aus.
– Ab 1. Januar 2027: Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz hatte, muss E-Rechnungen ausstellen. Alle anderen d?rfen bis Ende 2027 noch Papier oder, mit Zustimmung des Empf?ngers, PDF-Rechnungen schicken.
– Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht zum Ausstellen gilt f?r alle Unternehmen, die nicht unter eine Ausnahme fallen.
Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland (B2B). Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Rechtsgrundlage sind ? 14 und ? 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz. Alle Fristen im Detail erkl?rt der Ratgeber E-Rechnungspflicht 2027 und 2028.
Wer keine E-Rechnung ausstellen muss
– Kleinunternehmer nach ? 19 UStG m?ssen keine E-Rechnung ausstellen. Empfangen k?nnen m?ssen sie sie trotzdem.
– Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto.
– Fahrausweise.
Was als E-Rechnung z?hlt
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europ?ischen Norm EN 16931, den ein Programm lesen kann. In Deutschland sind vor allem zwei Formate verbreitet: XRechnung (reine XML-Datei) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteter XML-Datei, ab Profil EN 16931). Eine normale PDF-Rechnung, etwa aus Word oder Excel, ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Wann welches Format passt, zeigt der Vergleich XRechnung oder ZUGFeRD.
Checkliste f?r Selbstst?ndige und kleine Firmen
1. Umsatz 2026 pr?fen: Liegt er ?ber 800.000 Euro, gilt die Pflicht schon ab 1. Januar 2027.
2. Empfang kl?ren: Eingehende E-Rechnungen m?ssen lesbar angezeigt und mit der XML-Datei aufbewahrt werden. Ein ausgedrucktes PDF gen?gt nicht.
3. Rechnungsprogramm pr?fen: Kann es XRechnung oder ZUGFeRD nach EN 16931 erzeugen? Word- und Excel-Vorlagen k?nnen das nicht.
4. ?ffentliche Auftraggeber beachten: Rechnungen an Beh?rden brauchen zus?tzlich eine Leitweg-ID.
Wie saldy dabei hilft
F?r die E-Rechnung 2027 erzeugt saldy jede festgeschriebene Rechnung nach EN 16931, wahlweise als ZUGFeRD oder XRechnung. Eingehende E-Rechnungen liest saldy ein und rechnet sie nach, statt dass jemand sie abtippt. Der kostenlose Tarif enth?lt bis zu 5 festgeschriebene Rechnungen im Monat, jeweils mit E-Rechnung. Bezahlte Tarife beginnen bei 14,90 Euro im Monat inklusive Umsatzsteuer, beim ersten Abo mit 14 Tagen kostenlosem Test (Stand 04.11.2026, aktuelle Preise unter saldy.de/preise).
„Viele Selbstst?ndige glauben, ein PDF per Mail sei schon eine E-Rechnung. Das stimmt nicht, und ab 2028 reicht es f?r fast niemanden mehr“, sagt Jim Eichholz, Inhaber von saldy. „Wer 2027 umstellt, hat ein ganzes Jahr Zeit, Fehler in Ruhe zu finden.“
H?ufige Fragen kurz beantwortet
Ab wann gilt die E-Rechnung 2027 f?r mich?
Ab 1. Januar 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 ?ber 800.000 Euro lag. Sonst ab 1. Januar 2028.
M?ssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein. Kleinunternehmer nach ? 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen, m?ssen E-Rechnungen aber empfangen k?nnen.
Weitere Informationen auf saldy.de. Eine Live-Demo gibt es unter saldy.de/demo.
Hinweis: Diese Mitteilung dient der Orientierung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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