„So schnell k?nnen zwei Jahre vergehen!“ Das sagt Andreas Schmeh, Hausverwaltungs-Experte von PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH. Er meint damit die zweij?hrige ?bergangszeit, die der Gesetzgeber bei der Reform des Wohnungs-Eigentumsgesetzes im Jahr 2020 vorgesehen hatte. Denn in der damaligen Reform wurde das Thema „zertifizierter Verwalter“ klar und deutlich geregelt. Nun stehen ab September 2022 und in den folgenden Monaten die ersten Pr?fungen bei den IHKs an.
„Jede Wohnungs- Eigent?mergemeinschaft ben?tigt einen zertifizierten Verwalter!“ informiert Andreas Schmeh. Das ver?nderte Wohnungs-Eigentumsgesetz, welches zum 1.12.2020 reformiert wurde (WEMOG-Gesetz), sieht dies seiner Meinung nach ganz klar vor. „Alles andere als die Bestellung eines zertifizierten Verwalters entspricht dann nicht mehr ordnungsgem??er Verwaltung“ informiert der Hausverwaltungs-Fachmann. Und wenn ein Beschluss nicht ordnungsgem??er Verwaltung entsprechen w?rde, dann sei er binnen Monatsfrist von jedem Miteigent?mer einer Wohnungs-Eigent?mergemeinschaft beim zust?ndigen Amtsgericht anfechtbar.
Der Gesetzgeber w?nsche sich eine professionelle Hausverwaltung f?r die Verwaltung von Wohnungs-Eigent?mergemeinschaften. Und deshalb m?ssen Hausverwalter und deren Mitarbeiter, die wichtige T?tigkeiten f?r Eigent?mergemeinschaften ?bernehmen (wie zum Beispiel die Eigent?merversammlung vorbereiten, durchf?hren, nachbereiten), sich zuk?nftig einmal durch eine Pr?fung zertifizieren.
„Ausnahmen gibt es nur wenige, insbesondere gibt es keine „Alte-Hasen-Regelung““, erkl?rt Andreas Schmeh. Zu den Ausnahmen, die keine separate Pr?fung ablegen m?ssen, geh?ren Personen, die ?ber die Bef?higung zum Richteramt verf?gen, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkaufmann oder Kaufmann der Grundst?cks- und Wohnungswirtschaft haben, einen anerkannten Abschluss Gepr?fter Immobilienfachwirt haben oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt haben. Dies seien die Ausnahmen auf pers?nlicher Ebene, betont Andreas Schmeh.
Dazu gibt es auf Objektebene eine Ausnahme. Und zwar gilt diese Ausnahme f?r Eigent?mergemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechte und ein Miteigent?mer ist zum Verwalter bestellt worden und weniger als ein Drittel der Wohnungseigent?mer fordert die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. „Da m?ssen aber alle drei genannten Voraussetzungen greifen, also weniger als neun Einheiten, ein verwaltender Eigent?mer und mehr als zwei Drittel der Wohnungseigent?mer sind damit einverstanden, dass kein zertifizierter Verwalter bestellt
wird“ verdeutlicht der Fachexperte aus Karlsruhe.
Da nun zehntausende Mitarbeiter und Inhaber von Hausverwaltungs-Firmen zertifiziert werden m?ssen, haben auch die IHKs ein Mammutprogramm zu absolvieren. So berichtet Herr Schmeh, dass die verschiedenen IHKs teilweise bis zu 10 Pr?fungstermine noch in diesem Jahr anbieten, um die Vielzahl der Pr?flinge abarbeiten zu k?nnen. „Die schriftliche Pr?fung besteht aus vier Pr?fungsteilen und dauert insgesamt 90 Minuten. In jedem der vier Pr?fungsteile m?ssen mindestens 50% der Punktzahl erreicht werden. Dann hat der Pr?fling die schriftliche Pr?fung bestanden und wird zur m?ndlichen Pr?fung zugelassen. Die m?ndliche Pr?fung findet an einem anderen Zeitpunkt statt und dort wird der Pr?fling 15 Minuten von einem dreik?pfigen Pr?fungsausschuss gepr?ft.“ berichtet der Beratungsleiter und Unternehmer von PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft GmbH.
Damit Hausverwalter*innen sich einfach und schnell auf die kommenden Pr?fungen vorbereiten k?nnen, hat der bundesweit bekannte Seminaranbieter PIWI Privates Institut der Immobilienwirtschaft f?r die Mitarbeiter und Inhaber von Hausverwaltungs-Firmen einen praxisbezogenen Vorbereitungslehrgang konzipiert. Dort sind alle Inhalte der Pr?fungsverordnung enthalten und in verschiedene Lernmodule gepackt worden. So kann sich jeder Teilnehmer entweder mit einzelnen Modulen oder mit einem kompletten Vorbereitungskurs auf die Pr?fungen vorbereiten.
Dabei gibt es keine feste „Seminarzeiten“, sondern der Kurs ist als Selbstlernkurs konzipiert-der Teilnehmer lernt dann, wann und wo es f?r ihn passend ist. „Er kann sich die Lehrvideos anschauen, muss einige Zwischenfragen beantworten, kann das Skript nutzen und sich so optimal vorbereiten“ verr?t Andreas Schmeh. Durch die Nutzung der Bildungsplattform
www.Hausverwalter-Akademie.de hat jeder Teilnehmer die M?glichkeit, Inhalte zu wiederholen und zu vertiefen oder einfach nur dann zu lernen, wann es passend ist. Egal ob zuhause, im B?ro oder im Zug-es wird nur eine Internetleitung sowie ein Endger?t wie PC, Laptop, Tablet oder Smartphone ben?tigt. „Und schon kann es losgehen mit der optimalen Vorbereitung f?r Hausverwalter auf die kommenden Pr?fungen zum zertifizierten Verwalter“ freut sich Andreas Schmeh. Diese neue Form des Lernens habe viele Vorteile f?r die Nutzer, betont er: so entfallen Anfahrtszeiten zu Pr?senzseminaren, es gibt auch keine vorgegebenen festen Start- und Endzeitpunkte wie bei einem Webinar. Und das erh?he unfassbar die Flexibilit?t und die Lernbereitschaft bei den Teilnehmern.
Die Online-Vorbereitungskurse f?r die Pr?fungen zum zertifizierten Verwalter sind hier direkt buchbar: https://www.hausverwalter-akademie.de/courses?cat=9
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