§ 28 b IfSG – 3G-Regel am Arbeitsplatz

Der Vorstand Anw?lte f?r Aufkl?rung e.V. gibt hierzu folgende ?ffentliche Stellungnahme ab:

Der Vorstand Anw?lte f?r Aufkl?rung e.V. gibt hierzu folgende ?ffentliche Stellungnahme ab:

Durch die pauschale gesetzliche Regelung einer 3G-Regel am Arbeitsplatz f?r alle Besch?ftigten, bei denen ein physischer Kontakt mit Dritten nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Gesetzgeber eine ?ffentlich-rechtliche Zutrittsvoraussetzung f?r wirtschaftliche Betriebe geschaffen, obwohl die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen der Privatautonomie (Vertragsfreiheit) unterliegen. Dies stellt einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer und einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber aus Art. 12 GG dar.

Wie sinnvoll ist eine gesetzliche 3G-Regel am Arbeitsplatz gem?? ? 28 b IfSG?

1.Ansteckungsgefahr von asymptomatischen Personen

Die von gesunden, asymptomatischen Personen ausgehende Ansteckungsgefahr liegt praktisch bei Null
(vgl.: Household Transmission of SARS-CoV-2A Systematic Review and Meta-analysis
Zachary J. Madewell, Ph; et al (JAMA Netw Open. 2020;3(12): e2031756. doi:10.1001/jamanetworkopen.2020.31756h):
“Die Sekund?rangriffsrate f?r symptomatische F?lle betrug 18,0% und die Rate f?r asymptomatische und pr?symptomatische F?lle 0,7%. Die asymptomatische Sekund?rangriffsrate unterscheidet sich statistisch nicht von Null.” (Zitat Ende)
https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w

Weiterhin kann festgestellt werden:
Zitat: “Im Zeitraum 23. Januar und dem 8. April 2020 wurde in Wuhan ein sehr strenger Lockdown durchgef?hrt. Nach Ende des Lockdowns wurde zwischen dem 14. Mai und dem 1. Juni 2020 ein stadtweites SARS-CoV-2-Nukleins?ure-Screening-Programm eingeleitet. Alle Stadtbewohner im Alter von sechs Jahren oder ?lter waren zur Teilnahme eingeladen und 9.899.828 (92,9%) nahmen daran teil.
Das Ergebnis: Es wurden keine neuen symptomatischen F?lle und lediglich 300 asymptomatische F?lle identifiziert.” (Zitat Ende)
Text Original englische Fassung zu finden unter:
https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w

Demnach ist ein asymptomatischer, gesunder Mensch nicht generell ansteckungsverd?chtig i.S.d. ? 2 IfSG. Ohne den Nachweis einer “akuten Infektion” durch das Labor sind positiv getestete Personen keine Ansteckungsverd?chtige im Sinne des ? 28 Abs. 1 IfSG.

Es ist mit der Menschenw?rde aus Art. 1 GG nicht vereinbar, den Menschen generell auf ein “t?dliches Gefahrenobjekt” zu reduzieren insbesondere, weil dies nicht den obigen Tatsachen entspricht.

2.Aussagekraft der Antigen-Schnelltestungen

Das RKI selbst r?umt ein, dass ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht ausschlie?t, Zitat:
“Ein negatives Testergebnis schlie?t eine SARS-CoV-2-Infektion nicht aus! Auch bei korrekter Testdurchf?hrung ist es lediglich weniger wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Testung kontagi?s, d.h. f?r andere ansteckend zu sein.”

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/08_21.pdf?__blob=publicationFile

Aus einer weiteren Studie ergibt sich das Zitat: “Das hei?t, bei nur 42,6 Prozent der Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, f?hrt ein Antigen-Schnelltest auch zu einem positiven Ergebnis.”
https://www.businessinsider.de/wissenschaft/gesundheit/neue-studie-antigen-schnelltests-sind-unzuverlaessiger-als-angenommen-2021-7-a/

Weiter hei?t es dar?ber hinaus dazu in einem Artikel der Landes?rztekammer Hessen vom 23.06.2021:

“Keine anlasslosen, das hei?t nicht medizinisch indizierten Tests mehr bei asymptomatischen gesunden Menschen. Keine umfangreichen Isolierungs- und Quarant?nisierungsma?nahmen aufgrund fragw?rdiger Tests, zu denen die Gesundheits?mter entgegen besserem – jedoch von der Politik konsequent ignoriertem – Wissen verpflichtet waren (in Einzelf?llen k?nnen sie durchaus erforderlich bleiben). Keine umfassenden einschr?nkenden Ma?nahmen aufgrund immer wieder neuer “Inzidenzen” bzw. ohne Datengrundlage und ohne differenziertes Abw?gen von deren Nutzen und Risiken (mildestes Mittel).”

https://www.laekh.de/heftarchiv/ausgabe/artikel/2021/juli-august-2021/zweiter-corona-sommer-und-dann

3.Gef?hrlichkeit der Antigen-Schnelltestungen

Aus der Gef?hrdungsanalyse von Herrn Prof. Dr. Werner Bergholz vom 12.11.2021 ergibt sich eindeutig, dass “nach wissenschaftlichen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass die Abstrichst?bchen sowohl f?r die Antigenschnelltests als auch f?r die PCR Tests von der Ethylendoxyd (EO) Sterilisierung 50 mal so viel EO auf den Oberfl?chen enthalten wie die t?glich erlaubte Menge f?r beruflich exponierte Personen… Ein zus?tzlicher Schaden wird durch die abrasiven Abstrichst?bchen verursacht, da diese die Schleimh?ute verletzen… Die in den Beipackzetteln wegen der Gefahrstoffe geforderten Schutzma?nahmen sind uneinheitlich, sie reichen von keiner Angabe bis ca. 80% der eigentlich zu erw?hnenden Schutzma?nahmen…” Zitat Ende.
https://afaev.eu/gefaehrdungsanalyse-durchfuehrung-von-covid-19-schnelltests-und-durch-pcr-tests/

Ebenso k?nnen, wie soeben bereits erw?hnt, die Abstrichtestungen auch andere Verletzungen hervorrufen.

https://www.rtl.de/cms/unangenehmer-corona-test-diese-einfachen-tricks-helfen-gegen-die-schmerzen-beim-nasenabstrich-4682558.html

Daraus folgt, dass insbesondere Corona-Abstrich-Testungen einen Eingriff in die k?rperliche Unversehrtheit im Sinne des Art. 2 I GG darstellen und mit gesundheitlichen Risiken f?r Besch?ftigte verbunden sind.

4.Keine sterile Immunit?t nach “Corona-Infektion”

Es gibt nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine sterile Immunit?t nach einer
Corona-Infektion. Dies hat die amerikanische CDC klar formuliert, wonach Geimpfte in gleicher Weise (sofern tats?chlich infiziert) Coronaviren ausscheiden wie infizierte Ungeimpfte.

https://edition.cnn.com/2021/08/05/health/us-coronavirus-thursday/index.html

Laut Bayer-Vorstand Herrn Stefan Oelrich handelt es sich bei der Corona-Impfung nicht um eine ?bliche Schutzimpfung, sondern um eine neuartige Gen-Therapie. Dies ?u?erte das Vorstandsmitglied in seiner Rede am 24.Oktober 2021 bei der Veranstaltung World Health Summit. https://www.youtube.com/watch?v=OJFKBritLlc

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Alexander S. Kekule bezeichnet inzwischen Geimpfte als potentielle “Tarnkappenbomber”, da diese unerkannt das Virus ausscheiden k?nnen.

https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/focus-online-kolumne-von-alexander- kekule-2g-regel-ist-unsinn-weil-sie-auf-vollkommen-falscher-rki-behauptung- beruht_id_20910598.html

Aus einer englischen Studie geht ebenfalls hervor, dass geimpfte Personen mit Infektion eine mindestens genauso hohe Viruslast haben wie Ungeimpfte.
https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099%2821%2900648-4/fulltext

Das Robert Koch-Institut teilt zwischenzeitlich auf seiner Internetseite Folgendes mit:

Zitat: “In welchem Ma? die Impfung die ?bertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.”

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html

Auch das Paul-Ehrlich-Institut hat die Wirksamkeit der Corona-Injektionen bereits mehrfach nach unten korrigiert. Aktuell hei?t es dort nur noch:
“Covid-19 Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV- 2 Virus verursachten Covid-19 Erkrankung.”

https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html;jsessionid=3C8280F5BCC79CDF2C26E491640E9B35.intranet211

Vor einigen Wochen war dort noch zu lesen: “Covid-19 Impfstoffe sch?tzen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV- 2 Virus.”

Demgegen?ber geht allerdings aus einer umfassenden Datenanalyse aus 185 L?ndern vielmehr hervor, dass die h?chsten Covid-19-Todesraten in den L?ndern mit der h?chsten Impfrate zu verzeichnen sind.

https://theexpose.uk/2021/11/03/worldwide-data-proves-highest-covid-19-death-rates-are-in-most-vaccinated-countries/
https://tkp.at/2021/05/13/impfstoff-als-pandemie-anstieg-der-covid-todesfaelle-ab-impfbeginn-in-mehreren-laendern/

Zu diesem Ergebnis kam auch eine Studie von zwei deutschen Wissenschaftlern. Die ?bersterblichkeit in Deutschland steht in enger Korrelation zur Impfquote, so Prof. Dr. Rolf Steyer (Universit?t Jena) und Dr. Gregor Kappler, Zitat:
“Je h?her die Impfquote, desto h?her die ?bersterblichkeit.”
https://corona-transition.org/die-ubersterblichkeit-wachst-mit-steigender-impfquote

Auch genesene Personen k?nnen sich wieder mit SARS-CoV- 2 infizieren, so das Helios Magazin vom 14.11.2021.
Zitat: “Leider sehen wir heute, dass man sich sowohl reinfizieren, als auch eine Infektion trotz vollst?ndiger Impfung erlangen kann.”
https://www.helios-gesundheit.de/magazin/corona/news/corona-immunitaet/

5.3-G Regel am Arbeitsplatz Sicherheit oder Gefahr f?r Besch?ftigte?

Aus den obigen Erkenntnissen ergibt sich, dass auch genesene, geimpfte Besch?ftigte Virus-?bertr?ger sein k?nnen. Ungeimpfte Besch?ftigte k?nnen demnach am Arbeitsplatz von geimpften, genesenen Dritten angesteckt werden. Jedoch mit der negativen Folge, dass die ungeimpften Besch?ftigten im Zweifel nur wegen eines positiven PCR Test-Ergebnisses in Quarant?ne m?ssen und keinen Lohn erhalten (? 56 IfSG). W?hrend die anderen “unerkannten Tarnkappenbomber” weiter in den Arbeitsst?tten t?tig sind und sich untereinander anstecken k?nnen und die Infektion auch weiter nach au?en tragen.
Diese Ungleichbehandlung nach Art. 3 GG ist durch keinen Sachgrund zu rechtfertigen. Im Hinblick auf den Infektionsschutz ist die 3G-Regel des ? 28 b IfSG nicht nur h?chst ungeeignet, sondern als kontraproduktiv einzustufen.

Der Verein der “Anw?lte f?r Aufkl?rung e.V.” stellt daher folgende Forderungen:

1.Die sofortige Aussetzung des ? 28 b IfSG (3G-Regel am Arbeitsplatz)
2.Die Gleichbehandlung aller Menschen/Besch?ftigten unabh?ngig von ihrem
G-Status
3.Keine massenhafte Testung von gesunden, asymptomatischen Personen

Jegliche Benachteiligung von “ungeimpften” Personen ist verfassungswidrig.

Der Vorstand der Anw?lte f?r Aufkl?rung e.V. Berlin, 29. November 2021
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Keywords:Verfassungswidrig, Anw?ltef?rAufkl?rung, Afaev, Rechtstaat

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