ProReal Secur 1, ProReal Europa 9,10

Zahlungsausfall f?r Anleger vermeiden – Schadenersatz wegen Prospektfehler

ProReal Secur 1

Die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 wurde von der ProReal Secur 1 GmbH, einer Tochtergesellschaft der One Group im Eigentum der Soravia-Gruppe, zum zweiten Mal um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026 verl?ngert. Diese Ank?ndigung erfolgte ?ber eine Ad-hoc-Mitteilung am 02.12.2025.

Gem?? den Anleihebedingungen stellt dies eine letztm?gliche Verl?ngerung dar. Urspr?nglich war ein R?ckzahlungstermin zum 31.12.2024 vorgesehen.

Die Anleihe hat eine Mindestinvestition von 10.000 Euro und bot eine Verzinsung von 5,75 % p.a. Durch die erneute Verschiebung bleibt das Kapital der Anleger mindestens bis Ende 2026 gebunden. Die Gesch?ftsf?hrung begr?ndet diese Entscheidung mit der Krise am Immobilienmarkt, l?sst jedoch offen, welche Strategien sie zur Minderung des Ausfallrisikos verfolgt.

Diese Unsicherheit, verbunden mit den finanziell schwierigen Lagen anderer ProReal-Investments, belastet die Anleger zus?tzlich.

ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH

Am 05.05.2025 haben die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH verlautbart, dass sie an ihre Anleger weniger als 5 % auf den Nominalbetrag der Verm?gensanlage an ihre Anleger zahlen k?nnen und auf bereits entstandene und noch entstehende Zinsanspr?che keine Zahlungen leisten k?nnen.

Insofern droht ein fast vollst?ndiger Zahlungsausfall f?r die Anleger.

Beide Gesellschaften haben sog. nachrangige Namensschuldverschreibungen herausgegeben. Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um Darlehen, welche der Anleger der Emittentin zur Verf?gung stellt, allerdings mit dem Pferdefu?, dass eine R?ckzahlung des Darlehens bzw. Zinszahlungen unter dem Vorbehalt stehen, dass die Gesellschaft durch entsprechende Zahlungen an Anleger nicht in die Gefahr der Insolvenz ger?t.

Im Insolvenzfall droht zudem ein Forderungsausfall, da Nachranggl?ubiger, wie der Name es bereits vermuten l?sst, erst nach den „normalen“ Gl?ubigern bedient werden.

Daher handelt es sich bei Nachrangdarlehen oder Nachrangschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen. In der Regel sind sich Anleger ?ber die Risiken dieser Anlageformen nicht bewusst.

?ber diese besonderen Risiken sind Anleger umfassend und ordnungsgem?? durch einen Anlagevermittler bzw. Anlageberater aufzukl?ren. Vers?umt er dies so kommen Schadensersatzanspr?che in Betracht.

Der langj?hrige Finanzchef von Soravia, Peter Steurer, wurde gerichtlich dazu verpflichtet, einem Anleger fast 9.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Der Anleger hatte im Oktober 2021 in den Fonds „ProReal Europa 10“ investiert, der ?ber nachrangige Darlehen finanziert wurde. Der Fonds wurde im von Steurer mitunterschriebenen Prospekt als Blindpool-Gesellschaft gekennzeichnet.

Prospekthaftung – Blindpool – Risiko

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass zum Zeitpunkt der Anteilszeichnung eines klagenden Anlegers am 18. Oktober 2021 das Konzept eines Blindpools nicht mehr gegeben war. Nach der Erstellung des Emissionsprospekts am 8. Juni 2021 und dem Abschluss eines Darlehensvertrags mit der SC Finance Four GmbH am 23. Juni 2021, flossen Anlegergelder an die SC Finance Four GmbH. Schlussfolgernd konnte nicht mehr von einem Blindpool ausgegangen werden.

Das Gericht sah eine Informationspflicht gegen?ber den Anlegern als nicht erf?llt an und sprach dem klagenden Anleger Schadenersatz zu.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein weist darauf hin, dass viele Anleger, die nach dem 23. Juni 2021 gezeichnet haben, k?nnten grunds?tzlich Schadenersatzanspr?che aus Prospekthaftung zustehen. Auch der Emissionsprospekt der Schuldverschreibung ProReal Europa 9 erw?hnte ein Blindpool-Konzept, trotz der Weiterleitung der Anlegergelder an die SC Finance Four GmbH.

Die Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht KSR vertritt bereits zahlreiche gesch?digte Mandanten, die in ProReal Secur 1, ProReal Europa 10 und ProReal Europa 9 investiert haben und bietet Ersteinsch?tzungen sowie anwaltliche Unterst?tzung an.

KSR Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht
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Als Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht KSR sind wir auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Verm?gensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabh?ngig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzanspr?chen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechten oder Nachrangdarlehen begleiten oder in F?llen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht f?r uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende pers?nliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.

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