„F?r viele Eigent?mer ist ihre Immobilie die einzige private Altersvorsorge. Kein Wunder, dass sie sich Fragen stellen wie: Was passiert mit meinem Haus, wenn ich alt bin? Kann ich mir meine Immobilie im Alter noch leisten? Sollte ich sie verkaufen oder doch darin wohnen bleiben? Wie kann ich mir den altersgerechten Umbau leisten?“, sagt Ute Gerlach, Inhaberin von Gerlach Immobilien im Taunus.
Der Wunsch auch im Alter in den eigenen vier W?nden wohnen zu bleiben, ist gro?. Man m?chte das gewohnte Umfeld nur ungern verlassen. Das haben auch findige Dienstleister erkannt. So gibt es mittlerweile immer mehr Modelle, mit denen auch im Alter die Vorz?ge des eigenen Hauses genossen werden k?nnen, der Erl?s f?r die Immobilie aber schon gezahlt wird.
„Das wohl Bekannteste: der Immobilien-Teilverkauf“, sagt Gerlach.
Beim Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie, maximal 50%, an ein Unternehmen. Daf?r erhalten Sie eine Einmalzahlung und einen Miteigent?mer. Damit Sie weiter in der Immobilie wohnen bleiben d?rfen, wird im Grundbuch ein sog. Nie?brauch zu Ihren Gunsten eingetragen. Den Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimmt ein vom Anbieter beauftragter Sachverst?ndiger.
„Man muss sich aber bewusst sein, dass kein Vertrag ohne Pflichten ist“, warnt Gerlach. „F?r die Nutzung zahlen Sie monatlich ein Nutzungsentgelt in H?he von 5-7% der Auszahlungssumme. In 15-20 Jahren hat der Anbieter so sein Invest wieder zur?ck, ist aber immer noch Miteigent?mer. An den laufenden Instandhaltungen, auch eventuell anstehenden energetischen Modernisierungspflichten, beteiligen sich die Anbieter nicht.“
Mit Vertragsschluss bevollm?chtigen Sie den Anbieter die Immobilie im Falle Ihres Todes oder bei Vertragsverletzung Ihrerseits zu ver?u?ern. Auch ein R?ckkauf durch Sie ist m?glich. F?r diese F?lle werden Geb?hren von ca. 5-6% des Gesamtkaufpreises und eine Wertsteigerung von ca. 15-17% vereinbart. Mit der Wertsteigerungsklausel sichern sich die Anbieter gegen Verluste ab. Den Wertverlust m?ssen immer Sie ausgleichen.
„Es gibt auch Modelle ohne Eigent?merwechsel wie Seniorenkredit oder Umkehrhypothek“, sagt Gerlach. „Bevor man eine so weitreichende Entscheidung trifft, sollte man sich dar?ber klar werden, was man erreichen m?chte, z.B. regelm??ige Eink?nfte zur Aufbesserung der Rente oder einen einmaligen Betrag? Auch mit den Erben sollte gesprochen werden, denn in vielen F?llen geh?rt die Immobilie dann einem Fremden.“
BaFin u. Verbraucherschutz-zentrale raten beim Thema Teilverkauf zur Vorsicht.
„Es ist wichtig, dass man sich bei einem so wichtigen Thema wie dem Verkauf einer Immobilie im Alter gut informiert und beraten l?sst. Es gibt viele Alternativen zum Teilverkauf, die individuell abgewogen werden sollten. Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile und passt nicht automatisch zu jedem Eigent?mer.
Als Immobilienmaklerin ist es mir besonders wichtig, meine Kunden umfassend zu beraten und gemeinsam mit ihnen die beste L?sung f?r ihre individuelle Situation zu finden. Der Teilverkauf kann eine Option sein, aber es gibt auch andere M?glichkeiten wie die Leibrente, Umkehrhypothek oder den Verkauf mit R?ckmiete. Wichtig ist, dass die Entscheidung gut ?berlegt und mit den Erben und ggf. einem Fachanwalt besprochen wird.
Ich stehe meinen Kunden gerne zur Seite und berate sie individuell und kompetent. Wenn auch Sie Fragen zum Thema haben oder einen Immobilienverkauf planen, kontaktieren Sie mich gerne. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen die beste L?sung zu finden.“ so Ute Gerlach, Immobilienmaklerin im Taunus und Inhaberin von Gerlach Immobilien
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