Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Notarin Sonja Reiff erl?utert die Vorteile einer verm?gensverwaltenden Personengesellschaft bei der ?bertragung von Immobilien an die Kinder oder Enkel.

Frankfurt, 29. November 2022 – H?ufig ist die ?bertragung von Immobilienverm?gen an die Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten sinnvoll und gew?nscht. Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibetr?ge innerhalb der Familie k?nnen so mehrfach in Anspruch genommen werden. Das spart Steuern. Allerdings ist dabei einiges zu bedenken und rechtssicher zu regeln. Die Gr?ndung einer verm?gensverwaltenden Personengesellschaft er?ffnet hier interessante Gestaltungsm?glichkeiten.

„Bei werthaltigen Immobilien ist h?ufig keine ?bertragung der gesamten Immobilie auf die Kinder m?glich, ohne dass Schenkungssteuer entsteht“, erkl?rt Notarin Sonja Reiff. „Es bietet sich nun an, nur einen Teil der Immobilie zu ?bereignen. Durch die Gr?ndung einer Familiengesellschaft und die Einbringung der Immobilie in diese k?nnen viele wichtige Aspekte bei der Immobilien?bertragung rechtssicher festgelegt werden. Die Gesellschaft ist dann Eigent?mer der Immobilie, die beteiligten Personen sind Gesellschafter mit entsprechenden Anteilen. Rechte und Anspr?che im Innenverh?ltnis lassen sich hierbei sehr detailliert im Rahmen des Gesellschaftervertrages festlegen.“

Findet hingegen eine einfache ?bertragung von Miteigentumsanteilen an die Kinder statt, dann sind die Eltern mit den Kindern gemeinsame Eigent?mer, sogenannte Bruchteilseigent?mer. Alle Bruchteilseigent?mer haben grunds?tzlich gleiche Rechte. Der ?bertragene Elternteil kann nicht ohne Weiteres die Immobilienverwaltung alleine ?bernehmen. Die Kinder k?nnten als Miteigent?mer im Streitfall sogar die Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft fordern. Ohne Einigung erfolgt dann eine Teilungsversteigerung ?ber das Gericht. Auch Haftungsausschl?sse, zum Beispiel f?r minderj?hrige Kinder oder Enkel, sind schwierig.

Als Rechtsform f?r die Immobilien?bertragung ist in der Regel die Gr?ndung einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft b?rgerlichen Rechts) sinnvoll. H?ufig ?bernehmen die Eltern dann die Rolle als Gesch?ftsf?hrer und haftender Komplement?r. Die Kinder werden Kommanditisten mit beschr?nkter Haftung. Wenn keine Person die pers?nliche Haftung ?bernehmen soll, kann als Komplement?rin auch eine GmbH eingesetzt und eine GmbH & Co.KG gegr?ndet werden. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Weiterhin bietet die immobilienverwaltende Familiengesellschaft im Rahmen des Gesellschaftervertrages zus?tzliche Gestaltungsm?glichkeiten, z. B. zur K?ndigung und zum Ausscheiden von Gesellschaftern sowie deren Pflichten, um die beabsichtigte Nutzung und den Erhalt der Immobilie auch nach der ?bertragung sicherzustellen.

Ausf?hrlicher stellt Notarin Sonja Reiff das Thema in einem neuen Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare dar:
https://www.immobilien-notar.info/fachbeitraege-publikationen/uebertragung-immobilien-vorteile-vermoegensverwaltende-personengesellschaft/

Selzer Reiff Notare f?r Immobilien in Frankfurt am Main

In ihrem Notarb?ro in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff s?mtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Grundst?cksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschlie?lich als Notare t?tig. Die Kanzleir?ume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Ausf?hrliche Infos zum Leistungsangebot der Notare im Immobilienrecht:
https://www.immobilien-notar.info/

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