Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert dar?ber, dass die Finanzverwaltung NRW alle wichtigen Informationen zu den steuerlichen Pflichten von Influencern und Content-Creatoren geb?ndelt und auf einer zentralen Website ver?ffentlicht hat.
Einnahmen aus Influencer-T?tigkeiten, wie Geldbetr?ge oder Sachleistungen in Form von Produkten, Gutscheinen oder Geschenken, sind steuerpflichtig. „Auf der Website der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird Schritt f?r Schritt erkl?rt, welche Pflichten bestehen, wie die verschiedenen Steuerarten voneinander abzugrenzen sind und welche Fristen eingehalten werden m?ssen“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.
Hierzu f?hrt die Finanzverwaltung NRW unter anderem weiter aus:
– Die neue Informationsseite liefert praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: von der Einkommen- und Gewerbesteuer ?ber die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verk?ufen oder Preisgeldern.
– Sie richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator. Ziel ist es, die Branche fr?hzeitig zu unterst?tzen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten.
– Die Informationsseite enth?lt kompakte Texte, Erkl?rvideos, Links zu weiterf?hrenden Angeboten sowie praktische Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Hinweis: Die Steuer-Infos f?r Influencer und Content-Creator sind unter www.finanzamt.nrw.de/influencer zu finden.
Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 14.8.2025 (lb)
Fundstelle(n): NWB-Verlag ZAAAJ-97615
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