– OLG D?sseldorf geht von Schadensersatzanspr?chen f?r P&R-Anleger aus
– Entscheidung ?bertragbar auf eine gro?e Anzahl von Vermittlungs-/Beratungsf?llen
– Verj?hrungsverlust droht zum 31.12.2021
Siegburg, 16. Dezember 2021
OLG D?sseldorf sieht weitere Fehler in der Beratung bei P&R-Anlegern
Das OLG D?sseldorf hat sich aktuell noch einmal in einem zweiten Hinweisbeschluss zur Schadensersatzpflicht der Volksbank Emmerich-Rees eG ge?u?ert.
Das OLG D?sseldorf hat in dem Hinweisbeschluss vom 09.12.2021 die Anzahl der vorhandenen Beratungsfehler in Bezug auf die Kapitalanlage P & R auf insgesamt jetzt drei erh?ht. Das Gericht sieht die Bank in der Pflicht, einen Anleger ?ber das investitionsgef?hrdende Risiko aufzukl?ren, dass er m?glicherweise ?berhaupt nicht Eigent?mer der von ihm gekauften Container wird. Dieses Risiko hat sich f?r die Anleger bereits im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwirklicht. Schlie?lich verweigerten aus diesem Grund die Insolvenzverwalter der P & R-Gesellschaften, Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffe und Rechtsanwalt Dr. Philip Heinle, den Anlegern ihre Eigentumsrechte.
Nach Ansicht des Gerichtes hat die Bank die Anleger auch nicht hinreichend ?ber das Risiko aufgekl?rt, dass es keine vertragliche R?ckkaufverpflichtung von P & R am Ende der Vertragslaufzeit gibt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine solche konkrete R?ckkaufverpflichtung in fr?heren Vertr?gen enthalten ist und dies von P & R bewusst ge?ndert wurde. Die R?ckkaufverpflichtung ist f?r einen Anleger allerdings essenziell. Schlie?lich wird er selbst nicht in der Lage sein, seine vereinzelt in der Welt verstreuten Container gewinnbringend zu ver?u?ern.
Sichtweise des OLG D?sseldorf ?bertragbar auf eine Vielzahl von Beratungsgespr?chen
Im Ergebnis handelt es sich bei den Investments in Container der P & R-Gruppe um einen Sachwert. Die Chance, den Container zu versilbern, wenn dieser weltweit eingesetzt ist, ist f?r einen Anleger allerdings faktisch unm?glich. Diesen Unterschied zu einer Beteiligung an einem Schiff oder einer Immobilie herauszustellen, w?re grunds?tzlich Aufgabe der Vermittler, Verm?gensberater und Banken, die diese Kapitalanlage empfohlen haben – so die D?sseldorfer Richter am Oberlandesgericht.
Die Sichtweise des OLG D?sseldorf macht aus dieser Aufgabe eine rechtliche Verpflichtung zu Aufkl?rung des Anlegers. Der Beschluss hilft damit grunds?tzlich allen P&R-Anlegern, die keine entsprechende Beratung erhalten haben.
Verj?hrung von Anspr?chen bei P&R-Beratungen/-Vermittlungen zum 31.12.2021
M?gliche Anspr?che der P & R-Anleger stehen allerdings kurz vor der Verj?hrung. Nach dem 31.12.2021 werden damit Anspr?che auf Schadensersatz mutma?lich nicht mehr durchgesetzt werden k?nnen.
Volksbank Emmerich-Rees unterlag schon in der ersten Instanz (LG Kleve)
Nachdem das Landgericht Kleve die Volksbank Emmerich-Rees eG zum Schadensersatz an einen von G?DDECKE RECHTSANW?LTE vertretenen Anleger verurteilt hat, ging die Bank in Berufung.
Bereits in einem ersten Hinweisbeschluss im Sommer 2021 hatte das OLG D?sseldorf festgestellt, dass die Volksbank wohl ?ber weitere Kosten h?tte aufkl?ren m?ssen, die mit einem Eigentum an Containern einhergehen (siehe Pressemitteilung vom 10. September 2021)
Auch Anleger mit beendeten Kaufvertr?gen betroffen
Auch wenn Anleger mit bereits beendeten Kaufvertr?gen dachten, ?ber den Berg zu sein – das ist nicht der Fall. Viele haben im Laufe diesen Jahres Verj?hrungsverzichtserkl?rungen gegen?ber dem Insolvenzverwalter abgegeben. Das erscheint auch sinnvoll.
Dieser Verj?hrungsverzicht gilt allerdings nicht gegen?ber den Beratern und Vermittlern des Containerinvestments. Ein R?ckgriff gegen den Berater, die Bank oder den Vermittler nach Ablauf des 31.12.2021 wird wohl nicht mehr m?glich sein. Grund genug, sich jetzt noch um seine Rechte zu k?mmern, denn sp?ter k?nnen Berater und Vermittler nicht mehr in Regress genommen werden, nachdem der Insolvenzverwalter seine Rechte bei den P&R-Container-Anlegern geltend gemacht hat.
Auch Anleger mit abgeschlossenen Vertr?gen sollten sich daher im Zweifelsfall beraten lassen.
Mehr zum erstinstanzlichen Urteil (LG Kleve) gegen Volksbank Emmerich-Rees unter: https://rechtinfo.de/bank-und-kapitalmarktrecht/pundr-geld-volksbank-emmerich-rees/
Mehr zum ersten Hinweisbeschluss des OLG D?sseldorf: https://rechtinfo.de/pressemitteilungen/aktueller-hinweisbeschluss-pundr-anleger/
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