Nach EuGH-Urteil: Zukunft von Mieterstrom ungewiss

Am 28. November 2024 hatte das oberste EU-Gericht entschieden, dass die deutsche Sonderregelung zur Kundenanlage nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Bisher erm?glichte diese Regelung den Betrieb kleiner Stromnetze innerhalb bestimmter Grenzen, ohne als Verteilnetz zu gelten.

PIONIERKRAFT bleibt rechtskonform nutzbar

W?hrend viele Mieterstrom-Projekte nun rechtlich auf unsicherem Boden stehen, bleibt PIONIERKRAFT ein verl?sslicher Partner f?r nachhaltige Energieversorgung. Im Gegensatz zu klassischen Mieterstrommodellen setzt PIONIERKRAFT auf Direktleitungen zwischen der Erzeugungsanlage und den Verbrauchern gem?? ?3 Abs. 12 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Eine juristische Pr?fung durch spezialisierte Rechtsanw?lte f?r Energierecht hat best?tigt, dass das PIONIERKRAFTwerk nicht unter das EuGH-Urteil f?llt. Damit bietet PIONIERKRAFT derzeit eine rechtssichere und zukunftsorientierte L?sung f?r die effiziente Verteilung von Solarenergie in Mehrfamilienh?usern – ohne netzartige Strukturen, die nun als Verteilnetze klassifiziert werden k?nnten.

Gr?nder und PIONIERKRAFT-CEO Andreas Eberhardt sieht im Urteil des EuGH eine gro?e Herausforderung f?r die Energiewirtschaft in Deutschland: „Gleichzeitig zeigt sich, dass innovative Ans?tze wie das PIONIERKRAFT-System gut aufgestellt sind, um den sich wandelnden rechtlichen Rahmen zu erf?llen. So bleibt die Energiewende in Mehrfamilienh?usern weiterhin m?glich – mit den richtigen Technologien und Konzepten.“

Keywords:PIONIERKRAFT, Mieterstrom, Kundenanlage, EuGH

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