Viele b?rsennotierte Arbeitgeber bieten ihren Besch?ftigten an, sich mit Mitarbeiteraktien am Unternehmen zu beteiligen. Die Aktienangebote sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen erh?ltlich, aber sie haben etwas gemeinsam: die Idee dahinter. Angestellte sollen sich mit ihrem Unternehmen besser identifizieren und ein gesteigertes Interesse an dessen Entwicklung erzeugen. Je erfolgreicher das Unternehmen, desto gr??er der Profit der Besch?ftigten, die daran mit Aktien teilhaben. Doch es k?nnen zweimal Steuern anfallen: einmal beim Bezug und ein weiteres Mal bei Ertr?gen aus den Aktien. Dennoch bleibt die Besteuerung ?berschaubar und tritt in vielen F?llen erst gar nicht ein.
Mitarbeiteraktien sind Unternehmensanteile, die als Wertpapier oder Option von den Besch?ftigten erworben werden k?nnen. Ein g?ngiges Modell ist die Ausgabe der Aktien zu verg?nstigten Preisen. Daraus ergibt sich f?r Mitarbeiter ein Vorteil gegen?ber dem regul?ren Kauf der Aktien an der B?rse. Manchmal sieht es so aus, dass es eine kostenlose Bonusaktie beim Kauf von mehreren Aktien vom Arbeitgeber obendrauf gibt. Doch Mitarbeiterprogramme sind in der Regel an Bedingungen gekn?pft, wie eine Mindesthaltedauer. Rabattierte oder bezuschusste Aktien d?rfen in diesem Fall oftmals nicht sofort nach dem Erwerb wieder verkauft werden, sondern m?ssen eine bestimmte Zeit im Depot gehalten werden.
Die Steuergrenze beim Einkauf
Doch zur?ck zum Vorteil f?r Mitarbeiter. Ein verbilligter Bezug ist im Steuerfachjargon ein geldwerter Vorteil. Der geldwerte Vorteil errechnet sich aus der Differenz des gezahlten Kaufpreises und des Kurswerts am Tag der Einbuchung in das Depot des Angestellten. Dieser geldwerte Vorteil ist in einem gewissen Umfang von der Steuer befreit. ?bersteigt er den seit 2021 geltenden Freibetrag von 1.440 Euro pro Jahr nicht, bleibt der finanzielle Vorteil ganz beim Besch?ftigten.
Erst, wenn dieser Freibetrag ?berschritten wird, f?llt f?r den ?berhangbetrag die ?bliche Lohnsteuer an, die f?r den Arbeitslohn zu entrichten ist. Der Steuerfreibetrag setzt jedoch voraus, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, die allen Besch?ftigten des Unternehmens offensteht. Au?erdem muss das Arbeitsverh?ltnis mindestens ein Jahr ununterbrochen bestanden haben, wenn das Angebot unterbreitet wird. Auch gilt der Steuerfreibetrag nur f?r echte Aktien. Virtuelle Aktienoptionen oder Barzahlungen zum Aktienerwerb sind davon ausgenommen.
Liegt der Kurswert der Firmenaktie beispielsweise bei 70 Euro und ein Mitarbeiter hat sie f?r 50 Euro verbilligt bezogen, betr?gt der geldwerte Vorteil 20 Euro pro Aktie. Das hei?t, der Erwerb von insgesamt bis zu 72 Aktien bliebe im Beispiel steuerfrei.
Steuern auf Dividenden und Kursgewinne
Das blo?e Halten von Aktien ist steuerlich nicht relevant. Werden aber Dividenden auf die Aktien, die im Depot gehalten werden, gezahlt, sind Mitarbeiter gegen?ber Spekulanten gleichgestellt. Selbiges gilt f?r einen Kursgewinn, der im Zuge eines Verkaufs erzielt wird. Hier haben Angestellte keine weiteren Vorteile. Auf Gewinne aus Kapitalverm?gen f?llt die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent an, gegebenenfalls noch Kirchensteuer und Soli dazu. Aber bis zum Sparerfreibeitrag in H?he von 801 Euro pro Jahr bleiben Dividenden und Kursgewinne wiederum steuerfrei. Hierf?r sollte beim depotf?hrenden Institut ein Freistellungsauftrag hinterlegt werden.
Keywords:Mitarbeiteraktien, Freibetrag, geldwerter Vorteil, Sparerfreibetrag, Aktie, Wertpapier