Das Informationsportal GRUNDSTEUER.de befragte kurz vor Ende der Abgabefrist f?r die Grundsteuererkl?rung am 31. Januar mehr als 6.000 Nutzer zur Grundsteuerreform. Demnach beabsichtigen die meisten Umfrageteilnehmer, Einspruch gegen die Bescheide f?r die neue Grundsteuer einzulegen. Grunds?tzlich wird die Reform jedoch als gerecht empfunden.
Das gr??te private Informationsportal zur Grundsteuerreform, GRUNDSTEUER.de, befragte vom 02. bis zum 15. Januar 2023 seine Nutzer zu verschiedenen Aspekten rund um die neue Grundsteuer. „Am 31. Januar l?uft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererkl?rung ab, aber nur etwas mehr als die H?lfte wurde bislang eingereicht. Wir haben das zum Anlass genommen, bei Grundst?ckseigent?mern nachzufragen“, erkl?rt Dirk Staudinger von GRUNDSTEUER.de. Die Umfrage ergibt, dass die Mehrheit der Befragten die Grundsteuererkl?rung f?r schwierig h?lt und eigene Fehler beim Ausf?llen bef?rchtet. Ein Gro?teil beabsichtigt, gegen die Bescheide f?r die neue Grundsteuer sogar Einspruch einzulegen. „Trotz aller Kritik empfinden die meisten Umfrageteilnehmer die Grundsteuerreform als gerecht. Sie erwarten, dass diese f?r Grundst?ckseigent?mer insgesamt aufkommensneutral sein wird, d. h. in Summe nicht mehr oder weniger kosten wird als vor der Reform – wie von der Bundesregierung einst angek?ndigt“, erl?utert Staudinger die weiteren Ergebnisse. Die Umfrage bestand aus f?nf Fragen, die nach dem Zufallsprinzip auf den Seiten des Online-Portals eingebunden und jeweils von mehr als 6.000 Besuchern beantwortet wurden.
Probleme bei der Erkl?rungsabgabe
Die Umfrage hat gezeigt, dass das Ausf?llen der Grundsteuererkl?rung f?r die Betroffenen nicht ganz einfach war: 84,4 Prozent der Befragten empfanden die Grundsteuererkl?rung als schwierig. Nach Einsch?tzung der Redaktion von GRUNDSTEUER.de sind viele Steuerpflichtige schlichtweg ?berfordert. Insbesondere das Sammeln der ben?tigten Angaben und Unterlagen bereitete mitunter mehr Aufwand als gedacht. Hinzu kamen Probleme beim Ausf?llen der Formulare und mit der elektronischen Erkl?rungsabgabe generell. GRUNDSTEUER.de sieht hier auch den Grund daf?r, dass mit 84,3 Prozent etwa genauso viele Umfrageteilnehmer glauben, dass ihnen Fehler bei der Grundsteuererkl?rung unterlaufen sind. „Wir nehmen insgesamt eine gro?e Verunsicherung bei den Steuerpflichtigen bez?glich der neuen Grundsteuer wahr“, res?miert Staudinger die Zahlen.
Viel Arbeit f?r die Finanzverwaltung
Doch die Umfrageergebnisse lassen auch f?r Finanz?mter, Gerichte und Gemeinden viel Arbeit vermuten: Mit Erhalt des Bescheids vom Finanzamt kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. 84,7 Prozent der Umfrageteilnehmer beabsichtigen, Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen. Nach Meinung von GRUNDSTEUER.de liegt es nahe, dass die Befragten den Ausgang von Musterklagen diverser Eigent?merverb?nde abwarten und deshalb Einspruch einlegen m?chten, bevor der Bescheid bestandskr?ftig wird. Bislang ist nicht klar, wie die Finanzverwaltung auf die Vielzahl der angek?ndigten Einspr?che reagieren wird.
Grundsteuerreform ist richtig
Trotz einiger Unw?gbarkeiten halten 71,1 Prozent der Befragten die Grundsteuerreform f?r gerecht. Dass ab 2025 einige mehr und andere weniger zahlen werden als vor der Reform, scheint den Steuerpflichtigen nach Meinung von GRUNDSTEUER.de durchaus bewusst zu sein. Das Grundsteueraufkommen betr?gt bundesweit etwa 15 Milliarden Euro. 73,9 Prozent vertrauen dem politischen Versprechen, wonach die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll – also insgesamt etwa so hoch sein wird wie vor der Reform. Doch viele Gemeinden haben bereits in den letzten Jahren ihre Hebes?tze erh?ht und einige werden diese voraussichtlich in den folgenden Jahren noch anpassen. Ob das politische Versprechen eingehalten wird, kann tats?chlich erst ab 2025 und in den Folgejahren beurteilt werden.
Alte Grundsteuer verfassungswidrig
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen f?r die ?ffentliche Hand. Sie dient dazu, den Grundbesitz – bebaut oder unbebaut – zu besteuern und tr?gt somit zur Finanzierung von ?ffentlichen Aufgaben bei. In den letzten Jahren verst?rkte sich die Debatte um die Gerechtigkeit der Grundsteuer: Derzeit werden in Deutschland zu ihrer Ermittlung Einheitswerte nach ? 19 Abs. 1 BewG f?r Grundbesitz in den alten Bundesl?ndern zugrunde gelegt, die aus den 1960ern Jahren stammen; in den neuen Bundesl?ndern sind die Einheitswerte noch ?lter. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 deshalb die Vorschriften f?r die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in den alten Bundesl?ndern f?r verfassungswidrig erkl?rt. Bis Ende 2019 hatte der Gesetzgeber daraufhin Zeit, eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen. Seit diesem Jahr setzen die Finanz?mter ge?nderte Werte fest. In diesem Zusammenhang muss die neue Grundsteuererkl?rung noch bis zum 31. Januar 2023 in elektronischer Form beim jeweiligen Finanzamt eingereicht werden. Nach Feststellung der neuen Werte pr?fen die Kommunen, ob und inwieweit sie ihre Hebes?tze anpassen m?ssen. Ziel ist es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, damit es f?r die Grundst?ckseigent?mer insgesamt nicht teurer wird als bisher. Ab dem 1. Januar 2025 soll dann die neue Grundsteuer durch die Gemeinden erhoben werden.
Fazit
Mit Abgabe der Grundsteuererkl?rung ist das Thema noch l?ngst nicht auf der Zielgeraden. Die angek?ndigten Einspr?che gegen die Bescheide f?r die neue Grundsteuer werden Eigent?mer und vor allem die Finanzverwaltung weiterhin vor Herausforderungen stellen.
?ber GRUNDSTEUER.de:
GRUNDSTEUER.de ist das gr??te private Informationsportal im Internet zur Grundsteuerreform in Deutschland. Personen, welche Eigentum an Grund, H?usern oder Wohnungen besitzen, k?nnen sich ?ber GRUNDSTEUER.de unter anderem ?ber die neue Berechnungsweise in den verschiedenen Bundesl?ndern informieren. Mithilfe des Grundsteuer-Rechners unter https://grundsteuer.de/rechner/ k?nnen schlie?lich einfach und schnell die relevanten Berechnungsgrundlagen ermittelt werden. Bis zu 400.000 Besucher monatlich nutzen das Portal, um sich zu Fragen rund um die Grundsteuerreform zu informieren.
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