von Dr. Peter Riedi und Heinz Muser, Gesellschafter der EM Global Service AG aus Liechtenstein.
Aus Br?ssel h?rt man wieder nichts Gutes. Was 2021 mit einer Machbarkeitsstudie begann, ist mittlerweile beschlossene Sache. Die EU arbeitet an einem Verm?gensregister f?r B?rger. Dabei handelt es sich im Kern um einen Eingriff in die Privatsph?re der B?rger, denn der Staat fordert nichts Geringeres als detaillierten Einblick. So sollen die Verm?genswerte der EU-B?rger k?nftig in einem zentralen Register festgehalten werden. Das betrifft Bargeld, Immobilien und Aktien sowie Jachten, Autos, Kunstwerke, Kryptow?hrungen und Luxusgegenst?nde gleicherma?en. Und auch Werte wie Gold oder Silber bleiben dabei nicht au?en vor. Gut zu wissen, dass Liechtenstein zwar Mitglied in der Europ?ischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, es aber keinen Automatismus gibt.
Die souver?ne Entscheidung eines Landes, Rechtsnormen und internationale Abkommen zu ?bernehmen oder abzulehnen, ist ein essenzieller Aspekt der staatlichen Unabh?ngigkeit und Autonomie.
Das Verm?gensregister in Liechtenstein: Souver?nit?t und Schutz der nationalen Interessen
Liechtenstein, ein souver?nes F?rstentum inmitten Europas, hat sich bewusst daf?r entschieden, nicht jede Rechtsnorm aus dem Europ?ischen Wirtschaftsraum (EWR) automatisch zu ?bernehmen. Dieser Schritt zeugt von einem klaren Bekenntnis zur Wahrung seiner nationalen Souver?nit?t und der Sicherung seiner Autonomie. Ein spezieller Mechanismus zur Bewahrung der nationalen Parlamentskompetenzen wurde in Artikel 103 des EWR-Abkommens eingef?hrt.
Der Charakter v?lkerrechtlicher Vertr?ge
Ein signifikantes Merkmal dieses Mechanismus ist die Tatsache, dass Beschl?sse des gemeinsamen EWR-Ausschusses zur ?nderung der Anh?nge des EWR-Abkommens den Charakter v?lkerrechtlicher Vertr?ge tragen. Dies bedeutet, dass sie auch den Bestimmungen in der nationalen Verfassung unterliegen, die das Verfahren zur Unterzeichnung von Staatsvertr?gen regeln. Diese Betonung des v?lkerrechtlichen Charakters der Entscheidungen unterstreicht ihre internationale Bedeutung und die Notwendigkeit, sie mit gr??ter Sorgfalt zu behandeln.
Die Rolle des Landtages von Liechtenstein
Liechtenstein hat in seiner Verfassung vorgesehen, dass bestimmte Vertr?ge die Zustimmung des Landtages erfordern, wie es in Artikel 8 Absatz 2 der Landesverfassung (LV) festgelegt ist. Die Entscheidung dar?ber, ob ein Vorbehalt nach Artikel 103 des EWR-Abkommens seitens Liechtensteins angebracht werden soll, basiert in der Regel auf dem Gutachten des Staatsgerichtshofs (StGH) von 1995/14. Dieses Gutachten kl?rt die Frage, in welchen F?llen ein Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Genehmigungspflicht gem?? Artikel 8 Absatz 2 LV unterliegt.
Zustimmung des Landtages in bestimmten F?llen
Gem?? dem StGH-Gutachten bed?rfen Rechtsakte, die das liechtensteinische Gesetzesrecht ?ndern, der Genehmigung des Landtages. Davon ausgenommen sind Rechtsakte, die Sachbereiche betreffen, deren Regelung innerstaatlich vollst?ndig der Regierung obliegt. Ebenso bed?rfen Rechtsakte, die innerstaatlich dem Referendum unterliegen und die eine Beteiligung des F?rstentums Liechtensteins an Programmen mit finanziellen oder rechtlichen Auswirkungen vorsehen, der Zustimmung des Landtages.
Rechtsverbindliche Rechtsakte
Ein weiteres Kriterium, das der StGH voraussetzt, ist, dass es sich um rechtsverbindliche Rechtsakte handelt. Hierzu z?hlen Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen gem?? Artikel 7 des EWR-Abkommens. Diese Rechtsakte haben direkte Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung und erfordern daher eine gr?ndliche Pr?fung und Zustimmung seitens Liechtensteins.
Die Balance zwischen Souver?nit?t und Integration
Das Verm?gensregister in Liechtenstein steht somit nicht nur f?r die Verwaltung von Verm?genswerten, sondern auch f?r die Bewahrung der Souver?nit?t und der nationalen Interessen. Liechtenstein hat aktiv die Entscheidung getroffen, bestimmte Rechtsakte des EWR-Abkommens zu hinterfragen und die Zustimmung des Landtages als Schutzmechanismus f?r seine nationalen Souver?nit?tsrechte zu nutzen. Diese Herangehensweise verdeutlicht die sorgf?ltige Balance, die kleine Staaten wie Liechtenstein zwischen Souver?nit?t und Integration in Europa finden m?ssen.
Das EU-Verm?gensregister und die Sorgen um Enteignung
Die Schaffung eines EU-Verm?gensregisters hat in der Europ?ischen Union und dar?ber hinaus erhebliche Diskussionen ausgel?st. Offiziell wird das Register als Instrument zur Bek?mpfung von Steuerhinterziehung und Terrorismus dargestellt. Dennoch sind Sorgen und Bedenken in der wissenschaftlichen Gemeinschaft sowie unter B?rgern und Experten weit verbreitet.
Die Motivation hinter dem Verm?gensregister
W?hrend die offizielle Motivation f?r das EU-Verm?gensregister die Bek?mpfung von Steuerhinterziehung und Terrorismus ist, gibt es Bedenken dar?ber, dass es eher darum geht, die Kontrolle ?ber das Verm?gen von Einzelpersonen zu versch?rfen und m?glicherweise als Vorwand f?r Enteignungen oder Verm?gensabgaben genutzt werden k?nnte.
Tipps zur Reaktion auf die Situation
Gut zu wissen, dass Liechtenstein keinen Automatismus hat. Wir werden die Situation weiter beobachten und ggf. ?ber weitere Entscheidungen fr?hzeitig berichten. Die Schaffung eines EU-Verm?gensregisters und die selektive ?bernahme von Rechtsnormen in Liechtenstein sind Themen von gro?er Bedeutung. Sie werfen wichtige Fragen zur Souver?nit?t, zum V?lkerrecht und zur individuellen Verm?genssicherung auf. Zudem ist zu beachten, dass Liechtenstein Datenschutz als wichtiges Gut beachtet.
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