Hotel Investments AG unterstützt Hotelbetreiber bei Umsetzung neuer Urheberrechtsregelungen für TV-Geräte in Hotels

Die Hotel Investments AG begleitet ihre Hotelbetreiber-Partner aktiv bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Urheberrechtsabgaben f?r TV-Ger?te in Hotels.

Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Europ?ischen Gerichtshofs, nach der bereits das Bereitstellen und Betreiben von Fernsehger?ten in Hotelzimmern oder ?ffentlich zug?nglichen Bereichen als „?ffentliche Wiedergabe“ im Sinne des ? 22 UrhG gilt.

Damit sind Hotelbetreiber verpflichtet, eine entsprechende Lizenz einzuholen, sofern ?ber die Ger?te audiovisuelle Inhalte empfangen werden k?nnen. Bei Nichtbeachtung drohen urheberrechtliche Anspr?che auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Rechtssichere und wirtschaftliche L?sung f?r Hotelbetriebe

Um ihre Hotelbetreiber-Partner in dieser komplexen Thematik zu unterst?tzen, arbeitet die Hotel Investments AG mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zusammen. Die Zusammenarbeit erm?glicht es Hoteliers eine rechtssichere, transparente und wirtschaftliche L?sung, um m?gliche urheberrechtliche Risiken zu vermeiden.

Vorgehensweise

Interessierte Hotelbetreiber k?nnen ?ber die Hotel Investments AG an die kooperierende Rechtsanwaltskanzlei gemeldet werden. Hierf?r werden folgende Angaben ben?tigt: Hotelname, Anschrift, Anzahl der TV-Ger?te und Kontaktdaten des Ansprechpartners.

F?r R?ckfragen oder eine direkte Anmeldung steht Dr. Martin Elger von der Hotel Investments AG Hotelbetreibern gerne zur Verf?gung:

Dr. Martin Elger | COO | Hotel Investments AG | E-Mail: m.elger@hotel-investments.ch

Weitere Informationen ?ber die Hotel Investments AG:

www.hotel-investments.ch

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