Sachbezugskarten sind f?r Arbeitgeber beliebte Instrumente zur Auszahlung von steuerfreien und abgabenfreien Sachbez?gen. Mit Hilfe der Karten kann eine Erh?hung der Motivation der Mitarbeiter erreicht werden und Sachbez?ge unter Beachtung der Freigrenzen steuerfrei abgegeben werden.
Durch steuerrechtliche Anpassungen wurden die Verwendungsm?glichkeiten f?r Sachbezugskarten zum Jahresanfang 2022 deutlich eingeschr?nkt. Somit konnten Kartenherausgeber nur die Kartenarten Wunsch-H?ndler und wenige Warengruppen anbieten. Die Vorgabe von zus?tzlichen Akzeptanzvertr?gen zwischen Kartenherausgebern und den einzelnen H?ndlern f?hrte zu einer Benachteiligung des regionalen Einzelhandels gegen?ber den gro?en Ketten, da derartige Vertr?ge nur mit gro?en Handelsketten abgeschlossen worden w?ren.
Nun ist eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums erfolgt, dass bestehende Vertragsbeziehungen zwischen den H?ndlern und Kreditkarten-Akzeptanzstellen als Voraussetzung f?r die Regionalkarte ausreichend sind. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und f?r Heimat teilt mit, dass „keine unmittelbaren Akzeptanzvertr?ge mit den H?ndlern abgeschlossen werden m?ssen, sofern die Voraussetzungen des ?8 Abs. 1 S.2 und 3 EStG i. V. m ? 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sowie des BMF-Schreibens vom 13. April 2021 (BStBI I 2021, 624) erf?llt sind.“
Mit Regionalkarten k?nnen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine L?sung anbieten, bei der hunderte Einzelh?ndler in einzelnen St?dten, Landkreisen oder in bis zu zwei nebeneinanderliegenden Postleitzahlenbereiche eingebunden sind. Sowohl der regionale Einzelhandel als auch die Gastronomie werden nach der Schw?chung durch die Pandemie damit unterst?tzt.
Das E-Geld Institut PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bei den ersten Arbeitgebern Regionalkarten f?r Sachbez?ge bereitgestellt, auf denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR steuerfrei gutschreiben k?nnen.
Arbeitgeber zeigen sich erfreut, ?ber die L?sung zur Regionalkarte:
Peter Sch?nweitz, Gesch?ftsf?hrer der petaFuel GmbH: „Wir freuen uns ?ber die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums. Wir nutzen den Sachbezug als Werkzeug zur Mitarbeiterbindung an unser Unternehmen und sind dankbar, dass die Bereitstellung einer Regionalkarte nun erfolgen kann. Viele unserer Mitarbeiter haben sich explizit die Nutzung der Sachbez?ge in der Region gew?nscht, um den regionalen Einzelhandel zu unterst?tzen.“
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