E-Rechnungen Besonderheiten für Kleinunternehmen

Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erkl?rt, dass jedes Unternehmen in Deutschland seit dem 01.01.2025 in der Lage sein muss, E-Rechnungen zu empfangen und dass jeder, der selbstst?ndig ist oder ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland f?hrt, von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen betroffen ist. Dies gilt auch, wenn man Rechnungen f?r seine steuerbaren und steuerpflichtigen Ums?tze an andere im Inland ans?ssige Unternehmen versendet, im sogenannten B2B-Bereich.

Ausnahmen f?r Kleinunternehmen:
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht f?r inl?ndische B2B-Ums?tze in Kraft. Das bedeutet, dass man als Kleinunternehmer in der Lage sein muss, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Diese Umstellung wurde vom Gesetzgeber als notwendig erachtet, um die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu erh?hen.

„Bis zum 31. Dezember 2026 d?rfen noch Papierrechnungen versendet werden. Ab 1. Januar 2027 m?ssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich die E-Rechnung nutzen. F?r Kleinunternehmen, die unter dieser Umsatzgrenze liegen, gibt es eine ?bergangsfrist bis Ende 2027“, erl?utert Steuerberater Roland Franz die ?bergangsregelung.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht – Kleinbetragsrechnungen:
Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht f?r Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie f?r Fahrausweise. Diese Ausnahmen erleichtern den ?bergang und reduzieren den administrativen Aufwand.

Warum ist ein PDF keine E-Rechnung?
Der Inhalt eines PDF ist im Gegensatz zur E-Rechnung nicht maschinenlesbar. Bei der E-Rechnung wird gem?? EU-Norm ein maschinenlesbarer XML-Datensatz erstellt, der in den Formaten XRechnung (reiner Datensatz) oder ZUGFeRD (zus?tzliches Ansichts-PDF) ?bermittelt, weiterverarbeitet und archiviert werden kann. Dies alles ist mit der DATEV E-Rechnungsplattform m?glich.

Fazit:
„Sp?testens ab 2028 m?ssen auch Kleinunternehmen im B2B-Bereich, also bei Ums?tzen mit anderen im Inland ans?ssigen Unternehmen, E-Rechnungen ausstellen“, fasst Steuerberater Roland Franz zusammen.

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