Essen – Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, informiert dar?ber, dass der „gelbe Schein“ als Ausfertigung f?r die Krankenkasse zum 31. Dezember 2022 weggefallen ist. Daran, dass Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten unverz?glich ?ber eine Krankheit informieren m?ssen, ?ndert sich auch mit dem neuen Verfahren nichts.
(Zahn-)Arztpraxen und Krankenh?user ?bermitteln elektronische Arbeitsunf?higkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen digital. Arbeitgeber und Steuerberater sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten der Besch?ftigten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen.
„Auch bei geringf?gig Besch?ftigten ist eine eAU-Anfrage an die Krankenkasse m?glich. Die Minijob-Zentrale ist daf?r nicht zust?ndig. Der Arbeitgeber muss jedoch wissen, bei welcher Krankenkasse der Minijobber versichert ist. Er sollte diese daher erfragen und im Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegen“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz die Sachlage.
Ausnahmen von der elektronischen Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung
Das neue verpflichtende Verfahren der elektronischen Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung gilt nicht f?r
-Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgema?nahmen, sofern die Leistung nicht von der Krankenkasse bezahlt wird und noch kein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur erfolgt ist.
-Privat krankenversicherte Arbeitnehmer.
-Minijobs in Privathaushalten.
-F?lle, in denen die Feststellung der Arbeitsunf?higkeit durch eine (Zahn-)Arztpraxis im In- oder Ausland erfolgt, die nicht an der vertrags?rztlichen Versorgung teilnimmt.
Versicherte erhalten auf Wunsch als Nachweis weiterhin einen Papierausdruck mit allen Angaben zur eigenen Arbeitsunf?higkeit inklusive der Diagnosen f?r die eigenen Unterlagen.
Steuerberater Roland Franz weist Arbeitslosengeld- und B?rgergeld-Beziehende darauf hin, dass sie auch im Jahr 2023 die Papierausfertigung f?r „den Arbeitgeber“ brauchen, um diesen als Nachweis der Arbeitsunf?higkeit bei der Agentur f?r Arbeit einzureichen.
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