Kryptow?hrungen sind zu einer beliebten Investitionsm?glichkeit geworden. Vor allem j?ngere Generationen sind gegen?ber neuen Anlageklassen aufgeschlossener als die Generationen vor ihnen. Das zeigt eine Studie von YouGov im Auftrag der Tradingplattform Bitpanda. W?hrend etwa 11 Prozent der deutschen Bev?lkerung bereits Kryptow?hrungen besitzen, haben 22 Prozent der Millennials (28- bis 43-J?hrige) in digitale W?hrungen investiert und 12 Prozent der Gen Z (18- bis 27-J?hrige). Trotz aller Begeisterung f?r schnelle Gewinne mit dem vermeintlichen Bollwerk gegen das staatliche Geldmonopol sollten Anleger ihre steuerlichen Verpflichtungen nicht vergessen. “Wer in virtuelle W?hrungen investiert, muss sich fr?hzeitig mit den steuerlichen Regelungen vertraut machen”, empfiehlt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor f?r Steuerrecht an der FOM Hochschule und gesch?ftsf?hrender Partner der Kanzlei JUHN Partner.
Steuern auf Krypto-Gewinne
Virtuelle W?hrungen werden vom Bundesfinanzministerium als privates Tauschmittel eingestuft. “Damit gelten Bitcoin und Co. rechtlich als “anderes Wirtschaftsgut””, so Juhn. Ein wesentlicher Vorteil f?r Anleger: Anders als beispielsweise Aktiengewinne unterliegen Ertr?ge aus dem Handel mit Kryptow?hrungen nicht der Abgeltungsteuer. “Die Besteuerung h?ngt vor allem von der Haltedauer ab”, erkl?rt der Profi. Bleiben die Coins weniger als ein Jahr im Wallet und werden erst danach mit Gewinn verkauft, verdient der Fiskus an diesem Ertrag je nach pers?nlichem Steuersatz zwischen 14 und 45 Prozent – vorausgesetzt die Freigrenze von 1.000 Euro wird ?berschritten. Erst nach Ablauf der einj?hrigen Spekulationsfrist sind die Gewinne steuerfrei. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, wie hoch diese ausfallen.
Berechnung von Krypto-Ertr?gen
Prinzipiell gilt f?r die Gewinnberechnung die Einzelbetrachtung. “Das bedeutet, dass man nachvollziehen muss, wann und zu welchem Wert man ein verkauftes Token erworben hat”, unterstreicht Juhn. Zur Vereinfachung d?rfen Anleger aber auch eine andere Berechnungsmethode anwenden – die sogenannte FiFp-Methode (“First in – First out”). Hier wird angenommen, dass die zuerst gekauften Coins auch als erste verkauft werden. Andere Methoden sind hingegen ausgeschlossen. “Haben Anleger ihren Gewinn berechnet, m?ssen sie den auch in ihrer Steuererkl?rung unter sonstige Eink?nfte angegeben”, f?gt der Experte an. Hier gilt es neben dem jeweiligen Steuerjahr, in dem die Coins verkauft oder getauscht wurden, auch Folgefragen zu Haltedauer, Kosten und Preisen zu beantworten. Dabei empfiehlt es sich, alle relevanten Belege griffbereit zu halten, um die Angaben beim Finanzamt zu untermauern.
Werbungskosten und Verluste
Kosten f?r das Wallet oder Geb?hren der Kryptob?rse lassen sich als Werbungskosten in der Steuererkl?rung geltend machen. Verluste aus dem Bitcoin-Handel k?nnen prinzipiell mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden. “Eine sorgf?ltige Dokumentation aller Transaktionen und der richtige Zeitpunkt zur Ver?u?erung sind essenziell, um steuerliche Risiken zu minimieren und m?gliche Vorteile zu nutzen”, r?t der Professor f?r Steuerrecht. “Insbesondere f?r Anleger, die ihr Krypto-Wallet erweitern wollen, kann es angesichts der Komplexit?t der Materie sinnvoll sei, Experten hinzuzuziehen. Sie helfen, m?gliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.”
Weitere Informationen unter: https://www.juhn.com/lp/krypto/
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