Ein Jahr statt drei: Privatinsolvenz in Irland endet nach zwölf Monaten und wird in Deutschland automatisch anerkannt

Irisches Insolvenzverfahren endet nach zw?lf Monaten und wird in Deutschland automatisch anerkannt ? Kanzlei Consilium erkl?rt Voraussetzungen und Grenzen

Ein Jahr statt drei: Warum das irische Insolvenzverfahren f?r viele Schuldner der bessere Weg ist

Wer in Deutschland ?berschuldet ist und den Weg in die Privatinsolvenz geht, wei? meist ziemlich genau, was auf ihn zukommt. Drei Jahre, in denen jeder Euro ?ber der Pf?ndungsgrenze an den Treuh?nder geht. Drei Jahre, in denen jede Nebent?tigkeit, jeder Jobwechsel, jede Erbschaft gemeldet werden muss. Drei Jahre, in denen ein einziger Fehler, eine vergessene Auskunft oder eine versp?tete Mitteilung dazu f?hren kann, dass das Gericht die Restschuldbefreiung am Ende versagt. Und wer schon einmal durch ein solches Verfahren gegangen ist, erz?hlt selten von der Erleichterung am Ende, sondern von der Dauer.

In Irland l?uft das anders, und zwar nicht ein bisschen anders, sondern grundlegend. Dort endet ein Insolvenzverfahren f?r Privatpersonen nach zw?lf Monaten. Nicht auf Antrag, nicht nach Anh?rung, nicht nach einer Pr?fung des Wohlverhaltens, sondern automatisch, kraft Gesetzes. Wer am Tag der Verfahrenser?ffnung ehrlich seine Verh?ltnisse offengelegt hat und im Laufe des Jahres mit dem zust?ndigen Amt zusammenarbeitet, ist ein Jahr sp?ter schuldenfrei. Das irische Parlament hat diese Regel 2015 bewusst so beschlossen, nachdem das Land in der Finanzkrise erlebt hatte, was es bedeutet, wenn hunderttausende Menschen jahrelang in Schulden festh?ngen. Man wollte, dass ehrliche Schuldner schnell wieder auf die Beine kommen, weil das am Ende auch der Wirtschaft n?tzt.

Der entscheidende Punkt f?r Deutsche ist, dass diese irische Entscheidung in Deutschland gilt. Nicht, weil ein deutsches Gericht sie freundlicherweise akzeptiert, sondern weil die Europ?ische Insolvenzverordnung es so vorschreibt. Ein Insolvenzverfahren, das in einem EU-Mitgliedstaat rechtm??ig er?ffnet wurde, wird in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt, mit denselben Wirkungen wie im Er?ffnungsstaat. Es gibt kein Anerkennungsverfahren, keinen Antrag beim Amtsgericht, keine M?glichkeit f?r deutsche Gl?ubiger, das Ergebnis nachtr?glich anzugreifen, solange das irische Gericht zust?ndig war. Wer nach einem Jahr in Irland entlassen wird, kann in Deutschland nicht mehr aus den erfassten Forderungen in Anspruch genommen werden. Die Bank, das Finanzamt, der Vermieter, der Lieferant der fr?heren Firma, sie alle m?ssen die irische Entscheidung gegen sich gelten lassen.

Diese Wirkung beginnt schon am ersten Tag. Sobald das irische Gericht das Verfahren er?ffnet, d?rfen Gl?ubiger auch in Deutschland nicht mehr einzeln vollstrecken. Eine laufende Lohnpf?ndung endet, eine Kontopf?ndung geht ins Leere, ein Gerichtsvollzieher hat nichts mehr zu holen. F?r jemanden, der jahrelang mit Mahnungen, Pf?ndungen und Anrufen gelebt hat, ist das oft der Moment, an dem zum ersten Mal wieder Ruhe einkehrt.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei Menschen, die aus einer gescheiterten Selbst?ndigkeit kommen. In Deutschland landen sie h?ufig nicht im Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern in der Regelinsolvenz, mit h?heren Anforderungen, mehr Verwaltung und oft einem Insolvenzverwalter, der jede Bewegung hinterfragt. Irland unterscheidet nicht zwischen dem, der sich mit Konsumkrediten ?bernommen hat, und dem, der f?r seine GmbH geb?rgt hat. Beide durchlaufen dasselbe Verfahren, mit derselben Frist. Wer nach dem Ende seiner Firma mit B?rgschaften, Steuerschulden und offenen Darlehen dasteht, findet in Irland einen Weg, der ihn nicht f?r seine fr?here Unternehmert?tigkeit bestraft.

Auch bei der Frage, was der Schuldner behalten darf, ist das irische Recht pragmatisch. Hausrat, Arbeitsmittel und ein Fahrzeug, das f?r den Beruf gebraucht wird, bleiben ihm. Bei einer selbst genutzten Immobilie hat das Amt drei Jahre Zeit, sie zu verwerten, und in dieser Zeit kann der Schuldner oder ein Familienmitglied den Anteil zur?ckkaufen. Das f?hrt in der Praxis dazu, dass eine Immobilie, die ohnehin ?berwiegend belastet ist, oft in der Familie bleibt.

Was das irische Verfahren allerdings nicht ist: ein Trick. Es funktioniert nur, wenn der Lebensmittelpunkt wirklich in Irland liegt. Die Europ?ische Insolvenzverordnung verlangt, dass der Schuldner mindestens sechs Monate vor dem Antrag seinen gew?hnlichen Aufenthalt dorthin verlegt hat, und sie meint damit nicht eine Meldeadresse, sondern das tats?chliche Leben. Wohnung, Konto, Steuernummer, Arbeit oder Einkommen, Alltag. Deutsche Gl?ubiger pr?fen das, und deutsche Gerichte pr?fen es, wenn es zum Streit kommt. Wer nur so tut, als lebe er in Irland, bekommt keine Restschuldbefreiung, die in Deutschland wirkt, sondern ein Verfahren, das nichtig ist, und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren obendrauf. Das irische Recht selbst ist an dieser Stelle noch strenger als das deutsche: Wer Verm?gen verschweigt oder das Gericht t?uscht, dem kann die Verfahrensdauer um Jahre verl?ngert werden.

Es gibt also einen Preis, und der hei?t Umzug. Etwa anderthalb Jahre in Irland, sechs Monate vor dem Antrag und zw?lf Monate Verfahren. F?r manche ist das unm?glich, weil Familie, Beruf oder Gesundheit sie in Deutschland halten. F?r andere ist es die Chance, mit einem Jahr im Ausland drei Jahre Verfahren zu ersetzen und mit einem sauberen Schnitt zur?ckzukommen. Irland macht es dabei leichter als jedes andere Land: EU-Mitglied, keine Aufenthaltserlaubnis, kein Visum, Englisch als Verfahrenssprache und ein Amt, das t?glich mit Antragstellern aus dem Ausland arbeitet. Seit dem Brexit ist es zudem der einzige Staat in der EU, der ein einj?hriges Verfahren mit automatischer Anerkennung in Deutschland verbindet.

Ob das irische Verfahren im Einzelfall der richtige Weg ist, entscheidet sich deshalb nicht an seinen Vorz?gen, die sind eindeutig. Es entscheidet sich an der Frage, ob ein Umzug nach Irland realistisch und zumutbar ist. Genau das besprechen wir im Erstgespr?ch, ehrlich und ohne Besch?nigung. Wer diesen Schritt gehen kann, findet in Irland einen Weg, der schneller, klarer und rechtssicherer ist als alles, was das deutsche Recht bietet.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtliche Beratung erbringt in unserem Haus ein kooperierender zugelassener Rechtsanwalt.

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