Sommerliche Temperaturen w?nschen sich im Urlaub viele. Doch im Job k?nnen sie schnell zur Belastung werden. Steigende Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung oder stickige R?ume fordern Besch?ftigte heraus. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Schutzma?nahmen Arbeitgeber treffen m?ssen und welche Rechte Arbeitnehmer haben. Die ARAG Experten mit einer rechtlichen Einordnung.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in den hei?en Monaten?
Grunds?tzlich gilt: Arbeitgeber m?ssen ihre Besch?ftigten vor gesundheitlichen Gefahren sch?tzen. Diese Pflicht ergibt sich laut ARAG Experten aus dem B?rgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 618). Dazu geh?rt neben dem Schutz vor ?berm??iger Hitze und intensiver Sonneneinstrahlung beispielsweise auch das Bereitstellen von Wasser oder anderen geeigneten Getr?nken.
Welche Regeln gelten f?r Arbeitnehmer, die ?berwiegend drau?en arbeiten?
Wer beispielsweise auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder im Freibad arbeitet, ist der Sonne oft direkt ausgesetzt. Hier kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, geeignete Schutzma?nahmen zu ergreifen. Dazu z?hlen zum Beispiel UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Sonnenbrillen oder auch Sonnencreme. Ebenso k?nnen technische L?sungen wie Sonnensegel, Planen oder Schirme erforderlich sein. Dar?ber hinaus gibt es sinnvolle organisatorische Ma?nahmen. So ist es m?glich, Arbeitszeiten anzupassen und besonders belastende T?tigkeiten in die k?hleren Morgen- oder Abendstunden zu verlegen.
Gibt es Vorgaben in B?ros?
Auch in Innenr?umen gelten klare Vorgaben. Die sogenannten ?Technischen Regeln f?r Arbeitsst?tten? geben vor, dass die Raumtemperatur m?glichst 26 Grad Celsius nicht ?berschreiten soll. Wird es drau?en deutlich hei?er, kann auch die Temperatur im B?ro dar?ber liegen, allerdings nur in Ausnahmef?llen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Arbeitgeber Ma?nahmen ergreifen m?ssen, um die Belastung zu reduzieren. Dazu geh?ren etwa Jalousien oder Markisen gegen direkte Sonneneinstrahlung, Ventilatoren oder eine angepasste Nutzung von Ger?ten, die zus?tzliche W?rme erzeugen. Allerdings sind diese Vorgaben keine starren Grenzwerte mit unmittelbarem Rechtsanspruch. Sie beschreiben vielmehr den Stand der Technik. Dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, aktiv zu werden, sobald gesundheitliche Risiken drohen.
Was gilt in puncto Hitze und Sonnenschutz im Homeoffice?
Auch im Homeoffice endet die F?rsorgepflicht des Arbeitgebers nicht vollst?ndig; sie ist jedoch eingeschr?nkt. Denn er hat deutlich weniger Einfluss auf die konkreten Bedingungen vor Ort. Besch?ftigte sind daher st?rker in der Eigenverantwortung, wenn es um ausreichenden Sonnenschutz, L?ften oder geeignete Raumtemperaturen geht. Arbeitgeber sollten dennoch im Rahmen ihrer M?glichkeiten unterst?tzen. Beispielsweise durch Empfehlungen zur Arbeitsplatzgestaltung oder die Bereitstellung von Arbeitsmitteln wie Ventilatoren oder flexible Arbeitszeiten in den k?hleren Morgen- oder Abendstunden. Treten gesundheitliche Probleme durch Hitze auf, raten die ARAG Experten Arbeitnehmern, dies zu dokumentieren und das Gespr?ch mit dem Arbeitgeber suchen, um gemeinsam Abhilfe zu schaffen.
Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei?
So verst?ndlich der Wunsch nach ?Hitzefrei? auch ist ? einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es laut ARAG Experten f?r Arbeitnehmer nicht. Auch zus?tzliche Pausen oder verk?rzte Arbeitszeiten sind nicht automatisch vorgeschrieben. Kommt es allerdings zu einer konkreten Gesundheitsgef?hrdung, kann es in einigen F?llen laut ARAG Experten zul?ssig sein, die Arbeitsleistung vor?bergehend zu verweigern. Arbeitnehmer m?ssen allerdings beweisen k?nnen, dass die Gesundheit aufgrund der Hitze wirklich gef?hrdet war, wenn der Arbeitgeber nachfragt. K?nnen sie das nicht, m?ssen sie mit einer Abmahnung oder unter Umst?nden sogar mit einer K?ndigung rechnen. Arbeitnehmer sollten daher fr?hzeitig das Gespr?ch mit dem Chef suchen und die Missst?nde m?glichst dokumentieren.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Schutzma?nahmen umsetzt?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Besch?ftigte berechtigt sind, ihrem Chef Vorschl?ge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (Paragraf 17, Arbeitsschutzgesetz). Dies gilt auch beim Thema Hitzeschutz. Ergreift der Arbeitgeber keine geeigneten Schutzma?nahmen, k?nnen sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat oder ? falls vorhanden ? an den Arbeitsschutzbeauftragten wenden. Auch eine Beschwerde bei der zust?ndigen Aufsichtsbeh?rde ist m?glich.
Ist eine Lockerung der Kleiderordnung bei Hitze m?glich?
Wenn die Temperaturen steigen, wird auch die Kleidung zum Thema. Grunds?tzlich d?rfen Arbeitgeber Vorgaben zur Kleidung machen, zum Beispiel aus Gr?nden der Sicherheit, Hygiene oder des Erscheinungsbildes bei Kundenkontakt. Laut ARAG Experten sind in bestimmten Berufen diese Vorschriften sogar zwingend. Ein Bauarbeiter muss auch bei Hitze einen Helm tragen und K?chenpersonal entsprechende Schutzkleidung. In anderen Bereichen kann der Arbeitgeber jedoch verpflichtet sein, seine Kleiderordnung anzupassen. So ist es laut ARAG Experten angemessen bei hohen Temperaturen, auf Krawatten, lang?rmelige Hemden oder formelle Kleidung zu verzichten (Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR 59/15). Dies ist bei starker Hitze nicht nur sinnvoll, sondern geh?rt zur F?rsorgepflicht des Arbeitgebers.
Was k?nnen Besch?ftigte selbst tun?
Auch Arbeitnehmer haben durch kleine Ma?nahmen die M?glichkeit, Hitzeperioden besser zu bew?ltigen. Die ARAG Experten raten zu leichter atmungsaktiver Kleidung aus Leinen oder Musselin und ausreichend Fl?ssigkeit zu trinken. Auch kurze Abk?hlungen, beispielsweise indem man sich einige Sekunden kaltes Wasser ?ber die Handgelenke laufen l?sst, k?nnen den Kreislauf stabilisieren. Wichtig ist zudem, Warnsignale des K?rpers, wie Konzentrationsprobleme, Schwindel oder Kreislaufbeschwerden, ernst zu nehmen.
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