Gesetzgebung – Entlastungen für Deutschland

Essen – Die Bundesregierung gibt einen ?berblick ?ber derzeit geplante bzw. bereits beschlossene Entlastungen f?r B?rger, Unternehmen, Landwirte, Gastronomie und das Ehrenamt. Nachfolgend geht Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, auf die bereits beschlossenen und auf die geplanten, aber sehr wahrscheinlich noch umzusetzenden Ma?nahmen ein.

Aktueller Stand:
– 04.09.2025: das BMF ver?ffentlicht den Referentenentwurf
– 10.09.2025: Beschluss der Bundesregierung
– 08.10.2025: 1. Lesung im Bundestag
– 17.10.2025: Stellungnahme des Bundesrates

I. Entlastung f?r B?rger
1. Erh?hung der Pendlerpauschale (geplant)
Zum 01.01.2026 soll die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erh?ht werden. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Steuerpflichtige mit geringen Eink?nften sollen zudem auch nach 2026 die Mobilit?tspr?mie weiterhin erhalten.

„Die Bundesregierung hat die Erh?hung der Pendlerpauschale am 10.09.2025 beschlossen. Bundestag und Bundesrat m?ssen dem Vorhaben noch zustimmen“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz den aktuellen Stand.

2. Mietpreisbremse verl?ngert (bereits umgesetzt)
Mit der Mietpreisbremse soll es Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden. Deshalb hat die Bundesregierung die urspr?nglich bis Ende 2025 befristete Mietpreisbremse bis Ende 2029 verl?ngert.

Zum aktuellen Stand erkl?rt Steuerberater Roland Franz: „Das Gesetz zur Verl?ngerung der Mietpreisbremse ist am 23. Juli 2025 in Kraft getreten.“

II. Entlastung von Unternehmen
1. Absenkung der K?rperschaftsteuer (bereits umgesetzt)
Mit der schrittweisen Senkung der K?rperschaftsteuer ab 2028 wird die Unternehmenssteuerbelastung deutlich reduziert. Die K?rperschaftsteuer sinkt dabei in f?nf Schritten jedes Jahr um ein Prozent, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Ab 2032 betr?gt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent.

2. F?rderung der betrieblichen E-Mobilit?t (bereits umgesetzt)
Zur F?rderung von Elektrofahrzeugen, die betrieblich genutzt werden, wurde eine st?rkere Steuerbeg?nstigung von Dienstwagen sowie eine Sonderabschreibung f?r betriebliche E-Fahrzeuge eingef?hrt. Konkret bedeutet dies, dass 75 Prozent der Anschaffungskosten f?r Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr abgeschrieben werden k?nnen. Diese Regelung gilt f?r Elektroautos, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden. Zudem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze f?r die besondere steuerliche F?rderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an.

3. Ausbau der Forschungszulage (bereits umgesetzt)
Um Investitionen in Forschung zu f?rdern, wird die Forschungszulage ausgebaut. Von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zw?lf Millionen Euro steigen. Au?erdem sollen f?rderf?hige Anwendungen ausgeweitet werden. Pauschale Abschl?ge machen Verfahren einfacher und b?rokratie?rmer. Die Forschungszulage ist eine steuerliche F?rderung f?r Unternehmen, die in Forschung und
Entwicklung investieren. Auch kleine Unternehmen und Start-ups k?nnen profitieren.

„Diese drei Ma?nahmen zur Entlastung von Unternehmen wurden mit dem „Gesetz f?r ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur St?rkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ umgesetzt, welches am 18.07.2025 im BGBl 2025 I Nr. 161 verk?ndet wurde“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz den aktuellen Stand.

III. Entlastung der Gastronomie (geplant)
Die Umsatzsteuer f?r Speisen in der Gastronomie – mit Ausnahme der Abgabe von Getr?nken – soll zum 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt werden. Von dieser Senkung profitieren neben klassischen Gastronomiebetrieben auch B?ckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kitas, Schulen und Krankenh?user.

„Die Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie ist Teil des Steuer?nderungsgesetzes 2025, welches noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf“, erl?utert Steuerberater Roland Franz den aktuellen Stand.

IV. Entlastung und F?rderung des Ehrenamts (geplant)
1. Anhebung der ?bungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Zur St?rkung des ehrenamtlichen Engagements sollen die ?bungsleiter- und die Ehrenamtspauschale von 3.000 bzw. 840 Euro auf 3.300 bzw. 960 Euro angehoben werden.

2. Anhebung von Freigrenzen
Die Freigrenze f?r den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch?ftsbetrieb soll auf 50.000 Euro angehoben werden. Diese Erh?hung soll unter anderem die Mittelbeschaffung kleinerer, ehrenamtlich gef?hrter Vereine st?rken. Zudem soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung f?r steuerbeg?nstigte K?rperschaften, deren Einnahmen bis zu 100.000 Euro pro Jahr betragen, abgeschafft werden. Von dieser Erleichterung sollen insbesondere kleine und mittlere steuerbeg?nstigte K?rperschaften profitieren, die oftmals nicht steuerlich beraten sind und auf ehrenamtlich t?tige Personen angewiesen sind.

3. Verringerung von Haftungsrisiken
Ehrenamtliche T?tigkeiten in Vereinen sollen in erweitertem Umfang von Haftungsrisiken freigestellt werden. Hierzu soll die Verg?tungsgrenze f?r das vereinsrechtliche Haftungsprivileg angehoben werden. Wer sich in einem Verein engagiert, soll k?nftig von einem gesetzlichen Haftungsprivileg profitieren, wenn er oder sie f?r die T?tigkeit im Verein maximal 3.300 Euro j?hrlich erh?lt.

„Die oben genannten Ma?nahmen im Ehrenamt sollen mit dem Steuer?nderungsgesetz 2025 umgesetzt werden, welches noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss“, f?hrt Steuerberater Roland Franz zum aktuellen Stand aus.

Quellen: Bundesregierung online, Meldung v. 25.9.2025 sowie NWB-Verlag Datenbank (il)
Fundstelle(n): NWB- Verlag OAAAK-00616

Keywords:Roland Franz, Steuerberater, Entlastungen, Mietpreisbremse, E-Mobilit?t

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