Verschiedene Gerichte haben bereits Anlegern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie nicht angemessen ?ber die Risiken ihrer Investition aufgekl?rt wurden.
Urteil Landgericht Stuttgart
Im Juni 2024 erlitt der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI einen Wertverlust von 17 Prozent, was zu erheblichen Verlusten f?r die Anleger f?hrte. Eine Anlegerin erhielt vom Landgericht Stuttgart Schadensersatz, weil sie von ihrer Bank falsch beraten wurde. Das Urteil(Az. 12 O 287/24)unterstreicht die M?glichkeit, Schadensersatz auf Basis verschiedener rechtlicher Grundlagen (vertragliche und deliktische Anspruchsgrundlagen) im deutschen Recht geltend zu machen.
Urteil Landgericht N?rnberg-F?rth
Das Landgericht N?rnberg-F?rth hat in seinem Urteil vom21. Februar 2025 (Az.: 4 HK O 5879/24)entschieden, dass der Fondsmanager von ZBI nicht mehr mit den Risikoklassen 2 oder 3 f?r den Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ werben darf.
Dieses Urteil, das ein fr?heres Vers?umnisurteil best?tigt, zeigt auf, dass die Risikobewertung des Fonds f?r viele Anleger irref?hrend dargestellt wurde.
Kernaussagen des Urteils:
Das Landgericht N?rnberg-F?rth hat entschieden, dass der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI sein Risiko in der Vergangenheit nicht korrekt bewertet hat.
Trotz der Angabe eines niedrigen Risikoindikators von 2 oder 3 und der Empfehlung als sichere Anlage durch Volks- und Raiffeisenbanken, hat das Gericht festgestellt, dass die tats?chliche Volatilit?t des Fonds viel h?her war.
Ein Hauptkritikpunkt war die irref?hrende Risikoeinsch?tzung, die durch eine pl?tzliche Abwertung um fast 17 % im Sommer 2024 offensichtlich wurde.
Zudem wurde keine t?gliche Neubewertung des Fonds auf Basis des tats?chlichen Nettoinventarwerts vorgenommen, sondern lediglich eine Prognose verwendet.
Dieses Urteil k?nnte signifikante Auswirkungen auch auf andere offene Immobilienfonds haben, die ?hnliche Praktiken anwenden.
Signalwirkung f?r andere offene Immobilienfonds
Dem Urteil zufolge ist der Gesamtrisikoindikator, der die Stufen 1 (niedrigste Risiko) bis Stufe 7 (h?chste Risiko) aufweist, soll die MRM-Klasse 6 (Marktrisiko-Wert-Klasse), unabh?ngig von der Bewertung der Kreditrisikoklasse (CRM-Klasse, Kreditrisiko-Wert-Klasse) angegeben werden, wenn die Preise bei einem Immobilienfonds nicht mindestens monatlich bewertet werden.
Diese Entscheidung vom Landgericht N?rnberg-F?rth am 21.02.2025k?nnte pr?gend f?r die Risikobewertung anderer offener Immobilienfonds sein.
Das Urteil bietet betroffenen Investoren eine klare Basis f?r die Geltendmachung von Schadensersatzanspr?chen.
In Bezug auf offeneImmobilienfonds konnten gesch?digte Anleger bereits vielfach erfolgreich solche Anspr?che durchsetzen.
Schadensersatzanspr?che k?nnen entstehen:
wenn bei der Beratung, Vermittlung oder im Prospekt Fehler vorlagen, insbesondere wenn Risiken wie Abwertungen und Verluste nicht offengelegt wurden
Rechtsanwalt/Fachanwalt f?r Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein weist darauf hin, dass der aktuelle Anteilspreis des Uniimmo: Wohnen ZBI deutlich unter dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bewerteten liegt, wodurch Anleger bei einem schnellen Verkauf ihrer Anteile m?glicherweise einen Verlust erleiden k?nnen, insbesondere nach dem Kursrutsch im Jahr 2024.
Auch nach einer K?ndigung der Beteiligungen k?nnen noch Anspr?che bestehen.
Ob einzelner Anleger solche Anspr?che erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Pr?fung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.
Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da Schadensersatzanspr?che verj?hren k?nnen.
Unsere Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrechti KSR ist seit ?ber 20 Jahren auf die Vertretung von gesch?digten Kapitalanlegern im Vorgehen gegen fehlerhafte Anlageberatung spezialisiert und bietet bundesweite Vertretung an. Wir sind bestens vertraut mit den Argumenten der Gegenseite und der aktuellen Rechtsprechung und stehen Ihnen gerne f?r eine unverbindliche Ersteinsch?tzung zur Verf?gung.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschlie?lich der Kl?rung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterst?tzung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzanspr?chen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
KSR Fachanwaltskanzlei f?r Bank- und Kapitalmarktrecht
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Wir beraten und vertreten erfolgreich seit ?ber 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
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