In den letzten Wochen mehren sich bei uns die F?lle, in denen Empf?nger von Corona-?berbr?ckungshilfen (insbesondere ?berbr?ckungshilfe III Plus) von ihrer zust?ndigen Bezirksregierung (BezReg) angeschrieben werden. In diesen Schreiben werden Sie aufgefordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist (h?ufig 14-20 Tagen) einer von der Beh?rde vorgenommenen Neuberechnung und K?rzung Ihrer F?rderung schriftlich zuzustimmen. Alternativ wird die Einreichung abweichender Nachweise gefordert, verbunden mit dem Hinweis, dass andernfalls der Antrag nicht bewilligt werden k?nne.
Im Folgenden erl?utern wir Ihnen die rechtliche Einordnung dieser Situation und eine strategische Empfehlung, wie Sie sich verhalten sollten, um Ihre Rechte zu wahren.
Rechtliche Bewertung der Lage
Die geforderte „Zustimmungserkl?rung“ ist aus rechtlicher Sicht weit mehr als eine reine Formsache. Sie hat erhebliche, m?glicherweise irreversible Konsequenzen.
Das Verwaltungsverfahren:
Die Abwicklung der Corona-Hilfen, insbesondere die Schlussabrechnung, ist ein **Verwaltungsverfahren** nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Bezirksregierung ist gem?? ? 24 VwVfG verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (sog. **Amtsermittlungsgrundsatz**). Das bedeutet: Die Beweislast f?r die Richtigkeit ihrer Berechnung liegt prim?r bei der Beh?rde. Sie muss Sie als Antragsteller vor einem f?r Sie nachteiligen Bescheid anh?ren und Ihnen Gelegenheit geben, Stellung zu nehmen (? 28 VwVfG). Die Aufforderung, einfach einer (f?r Sie negativen) Anpassung zuzustimmen, verschiebt diese Last und diese Pflichten unzul?ssig auf Sie.
Die „Zustimmung“ als faktischer Rechtsmittelverzicht:
Indem Sie das von der Bezirksregierung vorgelegte Formular unterzeichnen, erkl?ren Sie nicht nur, dass Sie ?ber die Zahlen informiert wurden. Sie erkl?ren vielmehr Ihren **freiwilligen und endg?ltigen Verzicht** auf die Geltendmachung Ihrer urspr?nglichen Berechnung. Eine solche Erkl?rung kann rechtlich als **konkludenter Verzicht auf Ihr Widerspruchsrecht** gewertet werden (? 67 VwGO analog). Das bedeutet: Ergeht sp?ter ein Bewilligungsbescheid auf Basis dieser von Ihnen „akzeptierten“ niedrigeren Summe, k?nnten Sie gegen diesen Bescheid **keinen erfolgreichen Widerspruch mehr einlegen** oder Klage erheben. Sie haben sich ja bereits damit einverstanden erkl?rt. Der Grundsatz von **Treu und Glauben (? 242 BGB)** steht einem sp?teren Widerruf dieser Zustimmung entgegen.
Haftungsrisiko f?r pr?fende Dritte
F?r uns als Ihre steuerliche oder rechtliche Beratungsperson („pr?fender Dritter“) ergibt sich eine kritische Situation. Wir haften gem?? ? 3 Abs. 3 StBerG i.V.m. ? 280 BGB f?r die ordnungsgem??e Pr?fung und Einreichung Ihrer Antr?ge und Abrechnungen. W?rden wir Ihnen raten, vorschnell einer K?rzung zuzustimmen, ohne dass die rechtlichen Grundlagen dieser K?rzung vollumf?nglich und abschlie?end gepr?ft wurden, k?nnte dies im Falle eines Fehlers als **Beratungspflichtverletzung** gewertet werden. Unser aller Interesse muss es daher sein, ein rechtssicheres und vollst?ndig gepr?ftes Verfahren zu gew?hrleisten.
Unsere Handlungsempfehlung: So sollten Sie reagieren
Angesichts dieser rechtlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen ein klares und proaktives Vorgehen, das Ihre Position st?rkt und Ihre Rechtsoptionen erh?lt.
Option 1 (Empfohlen): Fordern Sie einen formalen Bescheid an.
Reagieren Sie auf das Schreiben der Bezirksregierung, indem Sie h?flich und bestimmt einen **formellen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid** beantragen. Sie k?nnen formulieren:
„Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum] und die darin enthaltene Neuberechnung. Wir bitten Sie, uns Ihren Berechnungsansatz in Form eines f?rmlichen Verwaltungsakts (Bewilligungsbescheids) mit einer ordnungsgem??en Rechtsbehelfsbelehrung zu ?bersenden.“*
Warum das wichtig ist: Mit diesem Bescheid haben Sie absolute Rechtssicherheit. Er ist die Grundlage f?r einen m?glichen **Widerspruch** innerhalb der gesetzlichen Frist. Sie verlieren keine Ihrer rechtlichen Optionen und zwingen die Beh?rde, ihre Berechnung offenzulegen und zu begr?nden.
Option 2: Geben Sie eine qualifizierte Stellungnahme ab.
Falls Sie Nachweise parat haben, die Ihre urspr?ngliche Berechnung st?tzen (z.B. spezielle Umst?nde, warum der Referenzumsatz der Beh?rde nicht vergleichbar ist), k?nnen Sie diese nachreichen. **Wichtig:** Diese Stellungnahme darf **keine Zustimmung** zur K?rzung enthalten! Sie sollte vielmehr:
1. **Ihre rechtlichen Bedenken dokumentieren:** Weisen Sie darauf hin, dass Sie die Aufforderung zur Zustimmung unter Vorbehalt stellen, da Sie in ihr einen unzul?ssigen Vorwegverzicht auf Rechtsmittel sehen.
2. **Klargestellen, dass es sich nicht um einen Rechtsmittelverzicht handelt:** Formulieren Sie explizit, dass Ihre Mitwirkung **ausschlie?lich dem Zweck der Sachverhaltsaufkl?rung** dient und **nicht als Anerkennung der Rechtm??igkeit der K?rzung** oder als Verzicht auf sp?tere Rechtsbehelfe zu verstehen ist.
3. **Ihre Position sachlich begr?nden:** Reichen Sie die angeforderten oder zus?tzliche Nachweise ein und erl?utern Sie, warum Ihrer Auffassung nach Ihre urspr?ngliche Berechnung korrekt war.
**Was Sie unbedingt vermeiden sollten:**
– Best?tigen Sie **nicht** der Anpassung oder ?hnliches, ohne dass unsere obigen Vorbehalte ausdr?cklich und schriftlich festgehalten wurden.
– Reagieren Sie **nicht** gar nicht. Eine Nicht-Reaktion kann als Stillhaltezustimmung ausgelegt werden und f?hrt letztlich auch zu einem die K?rzung feststellenden Bescheid, ohne dass Sie Stellung nehmen konnten.
Fazit
Die Strategie der Bezirksregierungen, ?ber eine „Zustimmung“ schnelle und widerspruchslose Korrekturen zu erreichen, ist aus verwaltungs?konomischer Sicht nachvollziehbar, aus rechtstaatlicher Sicht jedoch bedenklich. Sie entm?ndigt Sie als Antragsteller und beraubt Sie Ihrer prozessualen Rechte.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Ihr Unternehmen bestm?glich zu sch?tzen. Das erreichen wir nicht durch schnelles Unterschreiben unter Druck, sondern durch ein rechtsstaatliches, formal korrektes Verfahren. Lassen Sie uns daher gemeinsam auf die Erteilung eines f?rmlichen Bescheids hinwirken. So behalten wir die Kontrolle ?ber das Verfahren, k?nnen die Begr?ndung der Beh?rde pr?fen und im begr?ndeten Fall fristgerecht Widerspruch oder Klage einreichen.
**Rechtlicher Hinweis:** Dieser Artikel stellt eine erste rechtliche Einsch?tzung dar und ersetzt keine umfassende, auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung.
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