Betriebliche Krankenversicherung – Steuerlich clever und wirtschaftlich sinnvoll

Gesundheit zahlt sich aus – auch finanziell

Unternehmen stehen heute nicht nur unter wachsendem Druck, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten. Sie m?ssen auch immer effizienter wirtschaften. In diesem Spannungsfeld wird die betriebliche Krankenversicherung (bKV) zunehmend zu einem strategischen Instrument, das nicht nur f?r Mitarbeiter:innen einen echten Mehrwert bietet, sondern auch rechtlich sicher und steuerlich attraktiv gestaltet werden kann. Wir beleuchten die wichtigsten rechtlichen und finanziellen Aspekte einer bKV f?r Arbeitgeber – praxisnah, aktuell und mit Blick auf die Vorteile f?r HR, Unternehmensleitung und Controlling.

Steuerfreiheit: Die bKV als Sachbezug

Die bKV kann als steuerfreier Sachbezug gem?? ? 8 Abs. 2 EStG gew?hrt werden. Der monatliche Freibetrag liegt aktuell bei 50 Euro pro Mitarbeiter:in. Innerhalb dieses Rahmens bleiben die Leistungen lohnsteuer- und sozialabgabenfrei – sowohl f?r den Arbeitgeber als auch f?r die Mitarbeitenden. Damit dieser Vorteil genutzt werden kann, muss die bKV erg?nzend zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gew?hrt werden. Eine Umwandlung von Gehalt ist nicht zul?ssig.

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen zahlt pro Mitarbeitendem 30 Euro monatlich in eine Gruppenversicherung ein. Die Leistung bleibt komplett steuer- und abgabenfrei. Das Unternehmen spart dadurch Lohnnebenkosten, und die Mitarbeitenden erhalten hochwertige Gesundheitsleistungen wie beispielsweise Zahnersatz, Brillen, Vorsorgeuntersuchungen.

BKV vs. Gehaltserh?hung: Mehr Netto vom Brutto

Gerade in Zeiten knapper Budgets stellt sich f?r viele Unternehmen die Frage: Gehaltserh?hung oder alternativer Benefit? Eine bKV bietet hier eine kostenneutrale und gleichzeitig wertvolle Alternative. Ein Vergleich macht das deutlich: Bei einer klassischen Gehaltserh?hung von 50 Euro brutto fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an – sowohl f?r den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Der Nettoeffekt ist meist deutlich geringer. Bei einer bKV-Zahlung in H?he von 50 Euro bleibt der volle Betrag steuer- und abgabenfrei – ein echter Mehrwert auf beiden Seiten. Fazit: Die bKV ist nicht nur ein Zeichen von Wertsch?tzung, sondern auch ein Instrument zur Gehaltsoptimierung, das vor allem im Mittelstand auf gro?e Resonanz st??t.

Pauschalversteuerung mit Betriebsausgaben-Effekt

In vielen Unternehmen ist der steuerfreie Sachbezug gem?? ?8 Abs.2 EStG bereits ausgesch?pft – etwa durch Essenszusch?sse, Gutscheinkarten oder Fahrtkostenzusch?sse. Dennoch kann die betriebliche Krankenversicherung steuerlich attraktiv umgesetzt werden, n?mlich durch eine Pauschalversteuerung nach ?37b EStG oder ?40 Abs.1 Satz1 Nr.1 EStG. Welche Variante infrage kommt, h?ngt vom individuellen Unternehmenskontext ab. Kleinere Betriebe greifen h?ufig auf ?37b EStG zur?ck, w?hrend ?40 EStG eine Mindestmitarbeiterzahl von rund 20 vorsieht und daher meist von gr??eren Unternehmen genutzt wird. Die konkrete steuerliche Einordnung erfolgt stets im Austausch mit dem steuerlichen Beratungsb?ro.

Ein Praxisbeispiel: Eine bKV mit einem Monatsbeitrag von 35 Euro pro Mitarbeitendem – bei ausgesch?pftem Sachbezug – f?hrt bei Anwendung des ?40 EStG (bei Unternehmen mit mindestens ca. 20 Mitarbeitenden) zu einem Gesamtaufwand von 47 Euro brutto, der sich bei einem Unternehmenssteuersatz von 30% aufgrund des Betriebsausgabenabzugs effektiv um 14,10 Euro reduziert. Somit betragen die effektiven Kosten 32,90 Euro. Nutzt ein kleineres Unternehmen den ?37b EStG, ergibt sich ein Gesamtaufwand von 69 Euro brutto, bei einem Unternehmenssteuersatz von 25% reduziert sich dieser Aufwand effektiv um 17,25 Euro, sodass die tats?chlichen Kosten bei 51,75 Euro liegen.

Fazit: Auch bei ausgesch?pftem Sachbezug bleibt die bKV ein wirtschaftlich sinnvolles Modell. Durch den Betriebsausgabenabzug reduziert sich die reale Belastung f?r das Unternehmen sp?rbar – bei gleichzeitig steuer- und sozialabgabenfreiem Vorteil f?r die Mitarbeitenden.
Die zugrunde liegenden steuerlichen Annahmen: Angestellte:r, Steuerklasse I, keine Kinder, 2.500 Euro Bruttogehalt, Kirchensteuer 9%, in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig, GKV-Beitragssatz 14,6% zzgl. Zusatzbeitrag 1,3%, bKV-Beitrag 35 Euro, Stand: Januar 2022.

Rechtssicherheit durch klare Rahmenbedingungen

Viele Unternehmen z?gern bei der Einf?hrung einer bKV aus Unsicherheit ?ber rechtliche Rahmenbedingungen. Dabei ist die Gesetzeslage in vielen Punkten klar geregelt: Leistungen m?ssen zus?tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Zudem darf die 50-Euro-Grenze nicht durch andere geldwerte Vorteile ?berschritten werden. Weiterhin d?rfen die Leistungen nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Wird dies beachtet, bewegt sich das Unternehmen auf rechtssicherem Boden. Erg?nzend empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung ?ber die bKV im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Betriebsvereinbarung. So entsteht Klarheit und Verbindlichkeit f?r alle Beteiligten.

Bilanzielle Betrachtung: Aufwand mit Wirkung

Auch aus bilanzieller Sicht spricht viel f?r die bKV. Die Aufwendungen f?r die Versicherung gelten als Betriebsausgaben und mindern damit den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens. Zudem entsteht kein zus?tzlicher Verwaltungsaufwand: Anbieter wie BKVital ?bernehmen die komplette Abwicklung inklusive Kommunikation mit Mitarbeitenden, Abrechnung und Anbieterverwaltung. Gerade f?r das Controlling ist die bKV daher ein effizient planbarer Posten mit messbarem Nutzen. Durch geringere Ausfalltage und eine h?here Mitarbeiterzufriedenheit l?sst sich der ROI (Return on Investment) langfristig nachweisen.

Pflege-Bausteine: steuerlich gef?rdert und zukunftssicher

Mit dem demografischen Wandel steigt auch die Bedeutung betrieblicher Vorsorge im Pflegebereich. Arbeitgeber k?nnen ihren Mitarbeitenden ?ber die bKV auch Pflegezusatzleistungen anbieten. Diese gelten ebenfalls als steuerfreier Sachbezug, sofern sie die 50-Euro-Grenze einhalten. Gerade j?ngere Mitarbeitende erkennen zunehmend den Wert solcher Leistungen. Und auch ?ltere Besch?ftigte, die pflegebed?rftige Angeh?rige betreuen, profitieren von professioneller Unterst?tzung und Entlastung. Gut zu wissen, denn Pflegebausteine k?nnen auch bei Teilzeit oder geringf?giger Besch?ftigung genutzt werden. Ein weiterer Pluspunkt f?r Inklusion und Gleichbehandlung im Unternehmen.

Mit BKVital rechtssicher und wirtschaftlich einsteigen

Viele Unternehmen schrecken vor der Einf?hrung zur?ck, weil sie eine aufw?ndige Umsetzung erwarten. Dabei bieten spezialisierte Dienstleister wie BKVital eine komplette Unterst?tzung: von der Auswahl geeigneter Tarife ?ber die arbeitsrechtlich korrekte Einbindung bis hin zur technischen Abwicklung und Kommunikation mit Mitarbeitenden.
Das Ergebnis: Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und hohe Zufriedenheit auf allen Ebenen – und das ganz ohne Zusatzaufwand f?r die HR-Abteilung.

Fazit: BKV als intelligenter Finanzbaustein im Unternehmen

Die betriebliche Krankenversicherung ist mehr als ein Benefit: Sie ist ein steuerlich gef?rdertes, wirtschaftlich wirksames und rechtlich sicheres Instrument, mit dem Unternehmen ihre Attraktivit?t steigern, Mitarbeitende binden und gleichzeitig Ressourcen schonen k?nnen. Wer clever kalkuliert, kommt an der bKV nicht vorbei. Und wer einen erfahrenen Partner wie BKVital an seiner Seite wei?, profitiert mehrfach.

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