Angehängte elektronische Rechnung nur verschlüsselt

Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert dar?ber, dass die elektronische Rechnung in jeder beliebigen Bild- oder Textdatei versendet werden kann, solange die Voraussetzungen f?r die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gegeben sind.

Sicherheitshinweis: Rechnungen sollten per E-Mail nur TLS, das bedeutet Ende-zu-Ende-verschl?sselt, versendet werden. Denn der Rechnungsempf?nger bzw. der Kunde haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 18.12.2024 Az. 12 U 9/24 (die Revision ist zugelassen) entschieden, dass der Unternehmer bzw. Rechnungsaussteller auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn die Rechnung per E-Mail gehackt wurde, die Kontodaten ge?ndert wurden und der Empf?nger auf das falsche Konto eingezahlt hat.

„Der Rechnungsaussteller als Verantwortlicher f?r den eingetretenen Schaden hat keinen Anspruch auf erneute Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages durch die Kundin oder den Kunden“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

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