Zusammen- oder Einzelveranlagung – Wann ist welche Veranlagungsart günstiger?

Wann sich eine Einzelveranlagung f?r Ehepaare/eingetragene Lebenspartner lohnt

Essen – In den meisten F?llen ist die Zusammenveranlagung steuerlich g?nstiger“, best?tigt Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, wendet jedoch ein, dass es Ausnahmen gibt und es sich in bestimmten Konstellationen lohnen kann, beim Finanzamt eine Einzelveranlagung zu beantragen.

Hohe Lohnersatzleistungen: F?r Eink?nfte wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld und Krankengeld gilt der „Progressionsvorbehalt“. F?r sie f?llt zwar keine Steuer an, allerdings erh?hen sie den Steuersatz f?r alle weiteren zu versteuernden Eink?nfte. Wird ein Paar gemeinsam veranlagt, muss auch der Partner ohne Lohnersatzleistungen mehr Steuern zahlen. „Sind Progressionseink?nfte plus steuerpflichtiges Einkommen eines Partners h?her als das steuerpflichtige Einkommen des anderen, lohnt sich oft die Einzelveranlagung. Ist die Differenz der Einkommen aber zu gro?, ?berwiegt wieder der Splittingvorteil“, erl?utert Steuerberater Roland Franz die Faustregel.

Auslandseink?nfte: Viele Eink?nfte aus dem Ausland sind in Deutschland nicht steuerpflichtig. Aber sie unterliegen in der Regel dem Progressionsvorbehalt. Arbeitet ein Partner im Ausland, lohnt sich sehr oft die Einzelveranlagung.

Verlust: Ebenfalls sinnvoll kann die Einzelveranlagung sein, wenn einer der Partner einen steuerlichen Verlust erzielt – zum Beispiel als Unternehmer. Lassen sich die Partner im Verlustjahr zusammenveranlagen, verrechnet das Finanzamt den Verlust des Partners direkt mit den Eink?nften des anderen. Insbesondere wenn diese nicht sehr hoch sind, f?llt die Steuerersparnis gering aus. W?hlt das Paar dagegen die Einzelveranlagung, kann es den Verlust in ein anderes Steuerjahr ?bertragen – entweder in das nachfolgende oder in das vorangegangene.

F?nftelregelung: Denkbar ist auch, dass ein Partner eine Abfindung oder Lohn f?r eine mehrj?hrige T?tigkeit erh?lt. F?r diese Eink?nfte gibt es eine alternative Besteuerungsmethode, die F?nftelregelung. Sie ist meist g?nstiger als die regul?re Einkommensteuer, aber nicht immer. „Der Steuervorteil ist umso h?her, je gr??er der Unterschied zwischen der Einmalzahlung und dem laufenden Einkommen ist“, informiert Steuerberater Roland Franz und f?hrt fort: „L?sst sich ein Paar zusammenveranlagen, wird dabei auch das laufende Einkommen des Partners ber?cksichtigt und die F?nftelregelung bringt weniger Steuerersparnis“. Die Einzelveranlagung lohnt sich also am ehesten, wenn der Arbeitnehmer neben der Einmalzahlung kaum weitere Eink?nfte hat und der Partner ?ber ein best?ndig hohes Einkommen verf?gt.

Au?ergew?hnliche Belastungen: Bevor sich zum Beispiel Krankheitskosten steuerlich auswirken, zieht das Finanzamt eine zumutbare Belastung ab. Dieser individuelle Betrag steigt mit der H?he des Einkommens. Bei einer gemeinsamen Veranlagung werden die Eink?nfte der Partner f?r die Berechnung der zumutbaren Belastung zusammengerechnet, bei einer Einzelveranlagung nicht. „Daher kann sich die Einzelveranlagung manchmal lohnen, wenn die Kosten eines Partners ?ber seinem individuellen Grenzbetrag liegen, aber unter dem Grenzbetrag, der sich aus dem Gesamteinkommen des Paares ergibt“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

Nebeneink?nfte:
Ob Ruhest?ndler, Pension?re, Arbeitnehmer und/oder Beamte: Nichtselbstst?ndige m?ssen auf Nebeneink?nfte unter 410 Euro im Jahr keine Steuern zahlen. Bis 820 Euro Nebenverdienst gilt mit dem sogenannten H?rteausgleich ein reduzierter Steuersatz. Ein zusammenveranlagtes Paar bekommt diese Steuererm??igung nur einmal. Lassen sich die Partner getrennt veranlagen, kann jeder seinen eigenen H?chstbetrag ausnutzen. Haben beide Nebeneink?nfte, kann sich die Einzelveranlagung vor allem f?r Ruhest?ndler lohnen.

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