Was gibt’s Neues für Wohnungseigentümer, Vermieter und Bauherren in 2023?

Auch im Jahr 2023 stehen f?r Eigent?mer und Erwerber von Wohnungen und H?usern einige Neuerungen an. Die wichtigsten ?nderungen mit freundlicher Unterst?tzung des IVD im ?berblick:

– Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern: Seit dem 1. Januar werden die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierenden CO2-Kosten bei Wohngeb?uden nicht mehr allein vom Mieter getragen, sondern auch vom Vermieter. Die Aufteilung erfolgt in Abh?ngigkeit des CO2-Aussto?es pro Quadratmeter Wohnfl?che im Jahr.

– Gaspreisbremse: Zwischen dem 1. M?rz 2023 und dem 30. April 2024 gilt ein Preisdeckel f?r Gas und Fernw?rme, der auf 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs basiert. Eine R?ckwirkung zum 1. Januar 2023 wird angestrebt.

– Hydraulischer Abgleich bei Gaszentralheizungen: Bis zum 30. September 2023 muss bei Gaszentralheizungssystemen ein hydraulischer Abgleich bei Nichtwohngeb?uden mit einer Fl?che von mehr als 1.000 Quadratmeter Heizfl?che und bei Wohngeb?uden mit mindestens zehn Wohneinheiten erfolgen. Bei Wohngeb?uden mit mindestens sechs Wohnungen muss der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 erfolgen.

– Besteuerung von Photovoltaikanlagen: Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht.

– Erh?hung des linearen AfA-Satzes: Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngeb?uden wurde am 1. Januar von zwei auf drei Prozent angehoben.

– H?herer energetischer Neubaustandard: Seit dem 1. Januar 2023 ist das Geb?udeenergiegesetz (GEG 2023) in Kraft, mit dem zuk?nftig h?here energetische Anforderungen an den Neubau gestellt werden. Somit m?ssen alle Neubauten den EH55-Standard statt des bisher geltenden Standards EH75 erf?llen. In diesem Zug werden auch die F?rderm?glichkeiten durch die KfW neu aufgelegt und sollen ab M?rz gelten.

– Mehrbelastung beim Vererben und Verschenken: Die Erbschaft von Immobilien ist seit Jahresbeginn teurer. Das ergibt sich aus dem Jahressteuergesetz 2022.

– Abgabefrist f?r Grundsteuerfeststellungserkl?rung: Die Abgabefrist f?r die digitale Grundsteuerfeststellungserkl?rung durch alle Immobilieneigent?mer endet am 31. Januar 2023.

Und f?r Immobilienprofis?
F?r unsere Zunft stehen (noch) keine direkten Neuregelungen an. Viel Kleinkram hier und dort. F?r Immobilienverwalter allerdings kann sich eine gro?e Chance ergeben. So sieht das Wohnungseigentumsgesetz vor, dass Eigent?mergemeinschaften das Recht auf einen zertifizierten Verwalter haben. Verwalter m?ssen daf?r bei der Industrie- und Handelskammer eine Pr?fung ablegen, die rechtliche, kaufm?nnische und technische Kenntnisse nachweisen soll. Das Gesetz soll zum 01.12.2023 in Kraft treten. Regelm??ige Leser meiner Beitr?ge wissen ja, dass ich eine ebensolche Zugangsvoraussetzung f?r Immobilienmakler sehr bef?rworte.

Wenn Sie noch unsicher sind, was die einzelnen Regelungen f?r Sie bedeuten – sehr gerne stehe ich Ihnen zur Verf?gung. Telefon 07121-310024 oder landgraf@landgraf-immo.de

Wenn Sie jemanden kennen, der sich gerade Gedanken macht seine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu.

Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf

Weitere Informationen: https://landgraf-immobilienmakler-reutlingen.de

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