Ob es f?r S??igkeiten, Zeitschriften, Computerspiele, Klamotten oder Gigabyte draufgeht – je fr?her der Nachwuchs lernt, mit einem eigenen Budget umzugehen, desto besser. Und das Budget ist hoch: In Deutschland verf?gten Kinder laut Kinder-Medien-Studie (KMS) 2019 ?ber insgesamt rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Die Mehrheit der Kids darf das eigene Geld sogar selbst verwalten. Doch es gibt rechtliche Grenzen. Welche das sind, wissen die ARAG Experten.
Leider kein Anspruch
Auch wenn es im B?rgerlichen Gesetzbuch sogar einen „Taschengeldparagrafen“ gibt und das Taschengeld aus p?dagogischer Sicht sicherlich sinnvoll ist – ein gesetzlich verankertes Recht darauf gibt es in Deutschland nicht. Gesetzlich geregelt ist nur der Anspruch auf Unterhalt. Solange die Kinder minderj?hrig sind und bei beiden Elternteilen wohnen, beschr?nkt sich dieser Anspruch aber auf den sogenannten Naturalunterhalt, also Essen, Kleidung, Spielsachen, Freizeitaktivit?ten und ?hnliches.
Wie viel Taschengeld ist sinnvoll?
Laut der Kinder-Medien-Studie standen Kindern 2019 durchschnittlich rund 20 Euro Taschengeld im Monat zur Verf?gung. Zus?tzlich gibt es pro Jahr noch einmal knapp 160 Euro an Geldgeschenken oben drauf. Das ist deutlich ?ber der vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) empfohlenen Grenze.
Nat?rlich h?ngt die H?he des Taschengeldes in erster Linie von den finanziellen M?glichkeiten der Eltern ab. Sprengen die ?blichen Betr?ge deren Portemonnaie, raten die ARAG Experten zu einem ehrlichen Gespr?ch mit den Kindern ?ber die finanzielle Lage.
Das DJI empfiehlt f?r unter Sechsj?hrige ein Taschengeld in H?he von 50 Cent bis einen Euro pro Woche. Sechsj?hrige sollten bis 1,50 Euro w?chentlich bekommen, Siebenj?hrige bis zwei Euro und dann in 50-Cent-Schritten weiter bis zum neunten Lebensjahr, wo es bis drei Euro geben kann. Ab zehn Jahren sollte die Taschengeldzahlung monatlich erfolgen und mit etwa 16 bis 18,50 Euro beginnen und sich langsam steigern. So bekommen 14-J?hrige schon rund 30 Euro im Monat und 18-j?hrige Kinder, die wirtschaftlich noch ganz von ihren Eltern abh?ngig sind, bis knapp 80 Euro monatlich. Die Empfehlungen des DJI werden regelm??ig aktualisiert und an die Kaufkraft angepasst.
D?rfen Kinder mit ihrem Taschengeld alles kaufen?
Ab dem siebten Geburtstag sind K?ufe der Kinder wirksam, wenn sie – so die Regelung des Paragrafen 110 B?rgerliches Gesetzbuch (BGB) – mit Mitteln bewirkt wurden, die ihnen zur freien Verf?gung ?berlassen wurden. Grunds?tzlich d?rfen Kinder sich also mit ihrem Taschengeld Dinge kaufen, die sich preislich in einem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden k?nnen. Das gibt vor allem Verk?ufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis. Anders sieht es dagegen mit teuren Anschaffungen aus: Sie fallen nach Auskunft der ARAG Experten im Regelfall nicht unter die Vorschrift des sogenannten „Taschengeldparagraphen“. Der entsprechende Vertrag kann daher ohne Genehmigung der Eltern unwirksam sein. Doch auch hier kann im Einzelfall zwischen Kind und Eltern etwas anderes abgesprochen sein. Anschaffungen wie etwa Haustiere, die Folgekosten nach sich ziehen, sind jedoch niemals ohne Genehmigung der Eltern wirksam. Abgesehen davon besagt Paragraf 11 c des Tierschutzgesetzes, dass Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden d?rfen.
Wof?r darf man das Taschengeld verwenden?
Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wof?r es verwendet werden darf. Nach Ansicht der ARAG Experten bleiben beispielsweise Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung Elternsache. Wenn es aber die gerade angesagte Super Skinny Jeans mit Patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wof?r sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu. Ist der Nachwuchs so zerstreut, dass er oft Dinge vergisst, kann ihm auch zugemutet werden, die Sachen mit eigenem Geld nachzukaufen.
Wenn das Taschengeld nicht reicht
Dieses Ph?nomen kennt wohl jeder – am Ende des Geldes ist noch viel zu viel Monat ?brig. Wenn es sich beim Nachwuchs mit dem Taschengeld ?hnlich verh?lt, kann es zwei Gr?nde haben: Entweder die Rabeneltern zahlen zu wenig oder das Kind haushaltet schlecht. Ist Letzteres der Grund, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorsch?ssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind raten die ARAG Experten ab, da sie sonst nicht lernen k?nnen, dass man auf manche W?nsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen fr?hzeitig n?herbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den ?berblick ?ber die Ausgaben zu behalten.
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